Üstra verschärft die Regeln an Haltestellen
Seit Jahresbeginn sind Alkohol und
Rauchen auf allen Hochbahnsteigen verboten

Seit 2017 verboten: Alkohol trinken in der Stadtbahn.Foto: Simon Peters
Hannover. Die schnelle Zigarette vor dem Einstieg, das Kioskbier in der Hand – beides ist an oberirdischen Haltestellen in Hannover bald tabu. Seit dem 1. Januar 2026 hat die Üstra auf allen Hochbahnsteigen ein umfassendes Alkohol- und Rauchverbot eingeführt. Untersagt sind sowohl der Konsum als auch das Mitführen von Alkohol in offenen oder nicht verschließbaren Behältern. Auch das Rauchen von Tabak, E-Zigaretten und Cannabisprodukten ist dann Geschichte.

„Das haben sich viele Fahrgäste gewünscht“, erklärt Üstra-Sprecher Heiko Rehberg. Es habe wiederholt Beschwerden und entsprechende Forderungen aus der Regionspolitik gegeben. Die Entscheidung sei in enger Abstimmung mit Stadt und Region Hannover sowie der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (Infra) gefallen, so Rehberg. Mit der neuen Regelung erweitert die Üstra ihre Beförderungsbedingungen.

Bereits seit 2017 gilt in Hannovers Bussen, Bahnen und Tunnelstationen ein striktes Alkoholverbot. Ein Rauchverbot besteht dort schon länger. Bushaltestellen und Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen bleiben von der Regelung ausgenommen. Diese seien oft nicht klar abgegrenzt, erklärt die Üstra. Zudem liege das Hausrecht an Bushaltestellen bei der Stadt Hannover. Dennoch appelliert das Verkehrsunternehmen an Rauchende, auch dort Rücksicht auf andere Fahrgäste zu nehmen.

Verstöße gegen das neue Verbot will die Üstra zunächst nicht bestrafen. „Wir setzen auf Dialog und Überzeugung“, sagt Rehberg. Ziel sei es, die Fahrgäste für die Regeln zu sensibilisieren und ein Umdenken zu erreichen. „Dass wir das nicht komplett verhindern können, ist klar. Das sehen wir ja auch in den Bahnen, vor allem am Wochenende.“ Durch das Verbot 2017 seien Verstöße jedoch seltener geworden, betont Rehberg.

Die neue Regel ist verbindlich: Wer sich nach einer Ermahnung nicht daran hält, kann den Beförderungsbedingungen zufolge von der Fahrt ausgeschlossen und der Station verwiesen werden.

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