Wo KI drinsteckt, muss auch KI
draufstehen – meistens jedenfalls
Der Hinweis „mit KI erstellt“ wird in Europa künftig häufiger zu sehen und zu hören sein. Neue EU-Regeln sollen offenlegen,
wann Bilder, Videos, Audios oder Texte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden – bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Berlin. In TV-Spots und Supermarktprospekten ist der Hinweis „mit KI erstellt“ längst zu sehen: Seit Sonntag, 2. August, gelten in der EU neue Transparenzpflichten für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Sie sollen erkennbar machen, wann Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Bisher gab es für den KI-Einsatz kaum Regeln – das ist nun zum Glück vorbei. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Was künftig für wen gilt – und wo Ausnahmen greifen.

Neu für Profis: Unternehmen, Behörden und andere professionelle Nutzer müssen KI-Inhalte vor allem dann kenntlich machen, wenn sie täuschend echt wirken oder ein öffentlich relevantes Thema betreffen. Dazu zählen etwa Deepfakes, die Politiker bei erfundenen Handlungen zeigen oder ihr Gesicht manipulieren. Der Hinweis muss gut sichtbar sein, bei Musik und anderen Audios hörbar. Auch bei Chatbots muss klar sein, wenn kein Mensch, sondern eine KI antwortet. Wie die Kennzeichnung konkret aussieht, schreibt das Gesetz nicht vor. Ein gut erkennbarer Hinweis wie „KI-generiert“ auf einem Plakat an der Bushaltestelle, im Filmabspann oder unter dem Text aus dem Rathaus kann genügen. Offensichtlich künstliche Illustrationen und abstrakte Bilder, die niemand für echt halten würde, sind dagegen von der Vorgabe ausgenommen.

Für Texte gilt: Transparenz ist bei Themen von öffentlichem Interesse Pflicht, etwa Politik, Gesundheit oder Finanzen. Eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht gibt es nur, wenn ein Mensch den Text sorgfältig geprüft hat. Wer die KI-Ergebnisse ungeprüft übernimmt, riskiert Fehler und im Ernstfall rechtliche Folgen. Die Verantwortung trägt immer der Mensch, der die KI einsetzt. Neu für private Nutzer: Solange Bilder und Texte im privaten Raum bleiben, müssen diese nicht mit „KI generiert“ gekennzeichnet werden. Wer E-Mails von einer KI formulieren lässt oder KI-Bilder in privaten Chats verschickt, muss dies nach den EU-Vorgaben in der Regel nicht offenlegen.

Neu für Vereine: Wo ein wirtschaftlicher oder gewerblicher Zweck im Spiel ist, gilt auch die Transparenzpflicht. Wer für eine Aufführung mit Eintritt seines Tanzvereins Plakate von der KI gestalten oder für den Fußballverein mit Sponsoren Texte für seine Website erstellen lässt, muss dies meist kennzeichnen. Grauzonen und Unsicherheit beim KI-Einsatz in Vereinen sind vorprogrammiert. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel transparent machen, dass KI eingesetzt wurde.

Neu für Influencer und YouTuber: Wer regelmäßig mit Bildern und Videos im Netz Geld verdient, muss auch KI-generierte oder manipulierte Inhalte entsprechend kennzeichnen. Plattformen wie Instagram, Tiktok und Youtube bieten dafür eigene Funktionen an und erkennen manche KI-Inhalte automatisch. Der Hinweis „KI-generiert“ könnte für Fans den Zauber mancher Influencer-Beiträge schmälern. Aus Sicht der EU ist genau diese Klarheit aber gewollt.

Neu für Tech-Konzerne: KI-Anbieter wie OpenAI, Google oder Meta müssen ihre KI-generierten Inhalte technisch erkennbar machen. Pflicht werden maschinenlesbare Markierungen, etwa Einträge in Metadaten oder digitale Wasserzeichen, die für das menschliche Auge unsichtbar bleiben. Andere Plattformen können so erkennen, ob ein Bild, Video oder Audio mit KI erstellt wurde. Wurden weite Teile einer Doktorarbeit von der KI geschrieben, könnte dies künftig leichter von Prüfprogrammen erkannt werden. Wichtig ist nun, dass die EU-Kommission europäisches Recht gegenüber den Tech-Konzernen auch konsequent durchsetzt und sonst mit Strafen ahndet.



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