Als „stille Tage“ gelten der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) und der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent). Diese Tage dienen dem stillen Gedenken an Verstorbene sowie an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Sie sind Teil einer Zeit der Besinnung am Ende des Kirchenjahres, bevor die Adventszeit beginnt.
Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz gelten an diesen