Das sind die „stillen Tage“

Als „stille Tage“ gelten der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent) und der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent). Diese Tage dienen dem stillen Gedenken an Verstorbene sowie an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Sie sind Teil einer Zeit der Besinnung am Ende des Kirchenjahres, bevor die Adventszeit beginnt.

Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz gelten an diesen
Tagen besondere Vorschriften:
Öffentliche Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter widersprechen, sind untersagt. Dazu zählen etwa laute Musik, Tanzveranstaltungen oder öffentliche Vergnügungen.
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