Selbstverständlich denkt niemand gerne an den eigenen Tod. Doch sich gewiss zu sein, dass alles dafür geregelt ist und speziell die Familie entlastet ist, dass ist ein Gedanke, dem gegenüber immer mehr Menschen überaus aufgeschlossen sind.
Dazu sagt Bestattermeister Torsten Jöcks: „Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.“
Anja Lentze-Jöcks ergänzt: „Mit einer Bestattungsvorsorge treffen Menschen zu Lebzeiten Vorkehrungen für die Organisation und Finanzierung der eigenen Beisetzung. Dadurch realisieren sie ihre persönlichen Wünsche und entlasten Hinterbliebene maßgeblich.“ Unter anderem Ort und Ablauf der Bestattung könnten selbst bestimmt werden. Deshalb: „Vorsorgende entlasten Hinterbliebene sowohl emotional als auch finanziell.“
Es sei zudem wichtig, die Inhalte der Bestattungsvorsorge von denen des Testaments zu trennen. Es gibt zwei Möglichkeiten der vorsorglichen Finanzierung der eigenen Bestattung: Eine einmalige Einlage in einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung die in Raten angespart wird.
„Bei einer Treuhandeinlage zahlt ein Kunde, entweder ausgehend von einem Kostenvoranschlag den wir als Bestattungsunternehmen mit ihm ausarbeiten, oder einem gewünschten Bestattungsvorsorge-Paket zur geplanten Bestattung, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen sicher angelegt. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.“
Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung, und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt. „Unabhängig davon, wie man sich entscheidet, wir stehen mit Rat und Tat zur Seite.“
Neben den klassischen Angeboten eines modernen Bestattungsunternehmens ist Torsten Jöcks einer der wenigen bundesweit ausgebildeten Thanatopraktiker, und der einzige in Hannover. Die thanatopraktische Behandlung macht in schwierigen Fällen erst eine offene Aufbahrung möglich. Und sie ermöglicht so für die Angehörigen erst die Verabschiedung am offenen Sarg. Neben den praktischen Dingen und der erweiterten Waren- und Materialkunde, umfasst diese Ausbildung einen erheblichen Anteil an medizinischem Grundwissen, aber auch an rechtlichem und kulturellem Hintergrundwissen. Ein erheblicher Teil der Ausbildung besteht zudem im Erlangen der praktischen Fachkenntnisse, so müssen 80 thanatopraktische Behandlungen nachgewiesen werden, bevor die Zulassung zur praktischen Prüfung erfolgt. Ein wesentlicher Teil dieser praktischen Ausbildung erfolgt in der Regel im Ausland. Torsten Jöcks war unter anderem in England und den USA erfolgreich tätig und hat die Prüfung vor der HWK erfolgreich absolviert.
„Ich garantiere für den pietät- und würdevoller Umgang mit dem Verstorbenen. Zudem gibt es ethische Grundsätze, wie zum Beispiel der Achtung aller Rassen, Religionen und Glaubensrichtungen und den daraus resultierenden Sitten und Gebräuchen sowie selbstverständlich das Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen. Eine ständige Weiterbildung gehört zu den Standesregeln jedes guten Thanatos, also auch für mich“, sagt der Fachmann.