Hannover.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt ab kommendem Montag auch in Hannovers Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Die Anleinpflicht bis zum 15. Juli dient dem Schutz freilebender Tiere.Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und –wegen. Dort dürfen die Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen. Allerdings muss auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg und auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz die temporäre Anleinpflicht eingehalten werden.
RED