Hannover.
Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern wird in Hannovers Innenstadt auch zum anstehenden Jahreswechsel 2025/2026 verboten sein, um eine möglichst friedliche und ungefährliche Silvesternacht für alle Gäste zu gewährleisten. Das „Böllerverbot“ umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes. Es gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße über das Steintor bis einschließlich der Münzstraße und einen Teil der Goseriede sowie den Einmündungsbereich der Kurt-Schumacher-Straße. Sie umfasst ebenso die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung sowie die Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes. Eine entsprechende ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung veröffentlicht die Stadt wie in den Vorjahren wenige Tage vor Silvester.
Nähere Informationen sind auf
hannover.de nachzulesen.