Die Stadtverwaltung zieht für ihre Statistik in ihren Armutsberichten die Zahl der sogenannten Transferleistungen, also der vom Staat gewährten finanziellen Hilfen, um die notwendigsten Ausgaben bestreiten zu können, heran. Dazu gehören beispielsweise Hartz IV (2023 abgelöst durch das Bürgergeld) oder die Grundsicherung im Alter oder auch die Hilfen, die Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. Die sogenannte Armutsgefährdungsquote, an der sich beispielsweise die EU orientiert und die sich am Abstand des Einkommens armutsgefährdeter Menschen vom durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung bemisst, lag in Hannover 2022 sogar bei 21 Prozent. Als armutsgefährdet bei dieser Quote gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des regionalen Durchschnitts, gemessen am Zentralwert, dem Median.
Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2022 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1167 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2452 Euro. Bei Allein- und Getrennterziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1518 Euro. Demnach waren niedersachsenweit 17,1 Prozent der Menschen armutsgefährdet.
In der Landeshauptstadt Hannover lag die Zahl im Jahr 2022 bei 21 Prozent. Die Stadtverwaltung legt demgegenüber die Transferleistungen zugrunde, weil die Armutsgefährdungsquote es aufgrund der Orientierung am Einkommen nicht ermöglicht, die Armutsbetroffenheit von Kindern, Allein- und Getrennterziehenden oder der Generation 60plus in den Blick zu nehmen. Nach dieser Berechnung liegt die Armutsquote in Hannover im Jahr 2022 etwas niedriger, nämlich bei 15,2 Prozent.