Die neue Regelung sieht vor, dass Wohnungen künftig nur noch für maximal zwölf Wochen pro Jahr als Ferien- oder Monteurwohnung oder zur sonstigen Fremdbeherbergung vermietet werden dürfen. Auch eine Umwandlung von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche für gewerbliche und berufliche Zwecke ist untersagt. Wer dennoch eine solche „Zweckentfremdung“ vornehmen möchte, muss sich dies bei der Stadt genehmigen lassen.
Wer gegen die Regeln verstößt, wird laut Satzung mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro belangt. Auch könne dann angeordnet werden, dass der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird.
Es gibt allerdings Ausnahmen, die mit der spezifischen Lage Laatzens in der Nähe der Messe zu tun haben. So sind die sogenannten Messemuttis, die einzelne Zimmer in der eigenen Wohnungen vermieten, ausgenommen. In solchen Fällen dürfen „einzelne Zimmer entgeltlich vermietet werden, sofern der restliche Wohnraum vom Eigentümer oder der Eigentümerin selbst bewohnt wird“, wie es in der Satzung wörtlich heißt.
Unter Laatzens Ratspolitikern stößt die Initiative überwiegend auf Zustimmung. So hat sich der Stadtentwicklungsausschuss vor Kurzem bei nur einer Gegenstimme mehrheitlich für den Vorstoß ausgesprochen – wenn auch nicht ohne kritische Stimmen.
GfW-Ratsherr Rainer Picht etwa vermisst Zahlen dazu, wie groß das Problem in Laatzen eigentlich ist. Die Stadtverwaltung stellt zwar fest, dass in den vergangenen Jahren „mehrere Anträge zu Nutzungsänderungen von Wohnraum in Kurzzeitvermietungen“ gestellt worden seien, konnte aber in der Sitzung auf Nachfrage keine Zahlen nennen. „Das beruht im Grunde genommen auf Behauptungen“, sagte Picht.
FDP-Ratsherr Dirk Weissleder fürchtet gar, dass die Stadt „mit Kanonen auf Spatzen“ schieße. „Ich halte das auch verfassungsrechtlich für höchst problematisch“, sagte Weissleder und erinnerte an den im Grundgesetz verankerten Schutz des Eigentums. Die Satzung sei ein „untaugliches Mittel“, um mehr Wohnraum zu schaffen. Auch frage er sich, wie die Stadt dies kontrollieren wolle.
Die Stadtverwaltung verweist hingegen auf die offizielle Einschätzung des Landes, das Laatzen zu den 18 niedersächsischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt zählt. Nur in diesen Städten und Gemeinden seien Mittel wie die geplante Satzung überhaupt legitim.
„Das Instrument, das wir vom Land bekommen haben, wollen wir auch nutzen – so wie es andere Kommunen seit vier, fünf Jahren tun“, sagte Jörg Schmidt, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung. Dass es in Laatzen an Wohnungen mangele, sei deutlich spürbar. „Unsere Wohnraumstelle hat eine elendiglich lange Warteliste“, sagte Schmidt. Es würden mehr als 500 Wohnungen gesucht.
„Und wir haben ein starkes Wachstum in Laatzen, ohne dass neue Gebäude gebaut wurden“, ergänzte der Fachbereichsleiter und gab ein Beispiel. „In einer Zweizimmerwohnung, in der in den letzten zehn Jahren eine Dame gewohnt hat, ist jetzt eine dreiköpfige Familie eingezogen“, sagte Schmidt. Die würden gerne in eine größere Wohnung einziehen, könne dies aber nicht: „Zum einen, weil es diese Wohnung nicht gibt, zum anderen, weil Wohnungen zweckentfremdet werden.“
Silke Schönecke (CDU) begrüßte die Initiative. „Damit haben wir eine Grundlage, um dem Herr zu werden“, sagte die Gleidingerin. Die Frage nach möglichen Folgekosten – in Hannover sollen für Kontrollen ab Juli drei Mitarbeiter abgestellt werden – beantwortete Stadtbaurat Hauke Schröder damit, dass solche Zusatzkosten nicht bekannt seien.
Auch Ralf Wetzel (Linke) ist für die Änderung: „Auch wenn es ein Bürokratiemonster werden sollte, ist es eine sehr gute Sache, um diesem Unwesen endlich ein Ende zu bereiten“, sagte der Alt-Laatzener. Andrea Melletat (Grüne) fragte, ob es dann künftig nicht mehr möglich sei, eine Wohnung etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt befristet zu vermieten. Antwort von Fachbereichsleiter Schmidt: Melde der Bewohner dann einen Zweitwohnsitz an, sei dies in Ordnung.
Die Entscheidung über die Neuregelung soll bei der nächsten Ratssitzung fallen, die auf den 4. September terminiert ist.