In den ersten fünf Jahren müssen die Ersatzteile binnen fünf Arbeitstagen lieferbar sein, in den zwei Jahren darauf innerhalb von zehn Arbeitstagen. Anbieter müssen den Warentestern zufolge zudem Ersatzteilpreislisten und Reparaturanleitungen bereithalten. Über die Reparierbarkeit müssen die Hersteller in den dem Gerät beigelegten technischen Unterlagen laut Verordnung ebenso informieren wie über dessen Energieeffizienz, Akkulaufzeit oder auch Batterielebensdauer. Praktisch wird das mithilfe des schon von vielen anderen Gerätekategorien vom Fernseher bis zur Waschmaschine bekannten EU-Energie-Labels umgesetzt.
Auf dem Label ist oben die Energieeffizienz-Skala abgebildet, darunter sind die weiteren Ökodesign-Informationen zu sehen – ergänzt um einen QR-Code, der zu detaillierten Produktinformationen in der EPREL-Datenbank der EU-Kommission führt. Dort sind neben dem Label allgemeine Informationen, das Datenblatt, die Verfügbarkeit und der Lieferantenkontakt hinterlegt.
In der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) müssen dann künftig auch alle Smartphones und Tablets registriert werden, die vom Stichtag an neu auf den europäischen Markt kommen.