Ursprünglich sollten die Arbeiten bereits Ende September starten. Doch die Sanierung habe sich aufgrund von Tiefbauarbeiten für notwendige Leitungssanierungen um rund vier Monate verzögert.
Sollte die Witterung es zulassen, gehe es im Januar aber mit den Arbeiten zur Sanierung des Schmutzwasserkanals und der anschließenden Erneuerung der Fahrbahndecke los.
Das Projekt auf dem rund 700 Meter langen Abschnitt kostet rund 570.000 Euro. Der nicht öffentlich tagende Verwaltungsausschuss hatte sich bereits im Sommer dieses Jahres dafür ausgesprochen. Aktuell geht die Stadtverwaltung davon aus, dass sich die Arbeiten bis in den Juni 2025 hinein erstrecken werden. Während der Sanierungszeit soll der Parkplatz an der Straße Heisterkamp für die notwendigen Baufahrzeuge und Materialien zur Verfügung gestellt werden. Zu Beginn wird der Schmutzwasserkanal im Verbindungsweg zur Saarstraße und an der Deveser Straße und schließlich bis zur Straße Borkwinkel verlegt. Anschließend wird die Fahrbahn in Abschnitten unter Vollsperrung der jeweiligen Bereiche saniert. Die Zufahrt zu den jeweiligen Grundstücken soll jedoch jederzeit möglich bleiben. Die notwendigen Umleitungen werden noch ausgearbeitet und rechtzeitig bekannt gegeben. Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sind während der Bauarbeiten auf der Straße notwendig. Diese sollen jedoch immer erst aktuell bekannt gegeben werden. Laut Stadtverwaltung werden die Anliegerinnen und Anlieger über die jeweils aktuellen Straßensperrungen durch die beauftragten Baufirmen per Post informiert.
Finanziell beteiligt werden Bürgerinnen und Bürger an den Straßensanierungen in Hemmingen nicht mehr. Der Rat der Stadt hatte die entsprechende Satzung 2022 mit mehrheitlicher Entscheidung abgeschafft.
Das nächste größere Straßensanierungsprojekt im Stadtgebiet wird dann voraussichtlich im März an der L389 in Hiddestorf beginnen. Die Arbeiten sollen in Hiddestorf starten und 2026 in Ohlendorf abgeschlossen werden. Aktuell gilt auf einem Abschnitt der Straße wegen des schlechten Zustands nur noch Tempo 10. Zuständig ist das Land Niedersachsen.