Pattensen.
Der Abenteuerspielplatz in den Bruchwiesen in Pattensen-Mitte ist auch neun Monate nach der Überschwemmung noch immer nicht gänzlich nutzbar. Die Seilbahn und ein zum Klettern gut geeigneter Baum in der Mitte des Spielplatzes sind noch mit Zäunen abgesperrt. Ein Fallschutz fehlte laut Stadtverwaltung dort. Weil lange Zeit der Haushalt der Stadt nicht genehmigt worden war, konnte der Auftrag für diese Hackschnitzel nicht an ein Unternehmen vergeben werden. Allerdings kosten die neuen Holz-Hackschnitzel rund 18.000 Euro.Ali Kara, Fachbereichsleiter Soziale Dienste, bestätigt auf Anfrage, dass die Ausschreibung für den Auftrag zum 30. August endete und dieser an eine der drei Firmen, die Angebote eingereicht hatten, vergeben wurde. „Die Arbeiten werden zeitnah umgesetzt“, sagt K
ara. Die Kosten dafür belaufen sich allerdings auf ganz konkret 18.714,49 Euro. Auf rund 235 Quadratmetern Fläche werden diese Hackschnitzel nun als Fallschutz für Kinder aufgetragen. Dieser Fallschutz auf einem Spielplatz muss laut Kara bestimmte Anforderungen erfüllen.Somit können Kinder – nachdem der Sommer vorüber ist und der Herbst bevorsteht – bald auch wieder die Seilbahn und den Kletterbaum für sich in Be
schlag nehmen. Viele Gelegenheiten hatten die Kinder bislang noch nicht, den kompletten Spielplatz für sich nutzen zu können. Zwei Monate nach der großen Eröffnung stand die Fläche zum Jahreswechsel weitgehend unter Wasser.In der Folge sperrte die Stadt die Fläche lange Zeit komplett, weil eine Kontamination des Bodens durch die Wassermassen nicht ausgeschlossen werden konnte. Rund fünf Monate war das Areal komplett abgeriegelt. Erst im Juni wurde der größte Teil wieder für die Nutzung freigegeben.
Die CDU – Ideengeber für den Spielplatzbau – witterte eine unnötige Verzögerung durch die Rathausführung um Bürgermeisterin Ramona Schumann (SPD). Sie beantragte sogar Akteneinsicht im Rathaus. Schumann und der Erste Stadtrat Axel Müller rechtfertigen das Vorgehen der Verwaltung allerdings als richtig und bezeichnen es in einer gemeinsamen Erklärung als „Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Kinder. Eine eventuell eingetretene Schädigung hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erheblicher öffentlicher Kritik geführt.“