Die Stadtverwaltung teilte auf Anfrage dieser Redaktion mit, dass ihr der konkrete Fall nicht bekannt sei. Die Verwaltung unterscheidet zwischen Straßenabläufen – meist viereckig mit Stabrost, um Regenwasser in Kanäle zu leiten – und Schächten, die meist rund sind und Öffnungen für die Entlüftung haben und als Zugang zu Kanälen dienen. Die Straßenabläufe würden zweimal im Jahr von einer Zeitvertragsfirma gereinigt: im Frühjahr nach Frostende, wenn auch kein Sand mehr gegen Glätte gestreut wird, und im Herbst, wenn das meiste Laub gefallen ist. Dies geschieht nicht nur auf den eigenen städtischen Straßen, sondern auch auf Regions- und Landesstraßen. Nur an Privatstraßen werde die Stadt nicht tätig.
Eine stadtweite Kontrolle nach starken Regenfällen sei nicht möglich. „Das wäre aufgrund der Vielzahl der Einlaufstellen – es sind circa 5000 – personell nicht zu leisten“, sagt Stadtsprecherin Pia Henze. Wo aber bekannt sei, dass es häufiger Probleme beim Ableiten von Wasser gebe, werde „engmaschiger“ kontrolliert. „Bei diesen Kontrollen durch die Abteilung Tiefbau hat sich herausgestellt, dass mindestens 80 bis 90 Prozent der als verstopft gemeldeten Straßenabläufe lediglich einen gewissen Laub- oder Schmutzanteil im Laubeimer aufweisen, der jedoch die Entwässerungsleistung der Straßenabläufe nicht oder nur in einem ganz geringen Umfang beeinträchtigt.“ Henze betont: „Generell gilt, dass erst bei Vollfüllung der Laubeimer, also wenn der Inhalt bis unter den Stegrost reicht, die Entwässerung stark beeinträchtigt ist.“ Wenn Anwohner den Gehweg reinigen, wofür sie an öffentlichen Straßen verpflichtet sind, sollten sie kein Laub oder Schmutz in die Straßenabläufe kehren. Wer einen verstopften Straßenablauf melden will, ruft im Internet auf stadthemmingen.de „Schadenmeldungen und Tipps“ auf oder ruft in der Tiefbauabteilung an. Die Nummern stehen ebenfalls auf der Website der Stadt. Möglich ist es auch, die Telefonnummer der Zentrale (0511) 41030 zu wählen.