Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) hatte diese Neuerung im Januar dieses Jahres beschlossen. Mit dem Erscheinen im Bundesanzeiger ist sie zum 24. April in Kraft getreten.
Bislang war die Frage, wann die Krankenkasse das Auftragen des Fluoridlackes zahlt, an das Kariesrisiko geknüpft. Nur wenn bei Kindern zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein hohes Risiko für Karies vorlag, war der Fluoridlack Kassenleistung. Jüngere Kinder – also bis zum 33. Lebensmonat – hatten bislang schon unabhängig vom Kariesrisiko Anspruch darauf.