„Auf dem Pattenser Friedhof sind aktuell rund 20 Grabstätten betroffen“, sagt Stephan Schwier vom Kirchenkreis Laatzen-Springe, zu dem auch die St.-Lucas-Gemeinde gehört. Ursache dafür sei, dass beim Zerfall von Särgen Hohlräume entstünden, erklärt Schwier. Das Erdreich darüber könne dann einbrechen, es komme zum Absacken des Bodens. „In diesen Wochen führen die extreme Nässe und das hochstehende Grundwasser dazu“, sagt der Kirchenvertreter. „Es kann aufgrund des Regens auch komplett unterspült werden und in alle Richtungen absacken“, sagt Astrid Schunder. Sie ist CDU-Ortsbürgermeisterin in Koldingen und betreibt eine Gärtnerei in Laatzen. Bei Urnengräbern trete das Problem jedoch kaum auf, betont Schwier.
Für die Stadt Pattensen kann Sachgebietsleiterin Renate Riedel die Zahl der betroffenen Gräber nicht beziffern. „Der Sachverhalt ist der Stadt aber bekannt. Im Januar hat dazu eine Begehung stattgefunden. Darüber hinaus findet regelmäßig eine Frühjahrsbegehung der Friedhöfe durch die Verwaltung statt“, sagt sie und ergänzt: „Ob die Gräber mehr abgesackt sind als früher, kann man so pauschal nicht sagen.“
Eindeutig ist jedoch nicht nur für die Stadt, wer die Verantwortung für die Pflege der Grabstellen trägt: „Nach der Friedhofssatzung ist der sogenannte Nutzungsberechtigte – meist sind das die Angehörigen – für die Grabstelle verantwortlich“, sagt Riedel.
Die Angehörigen sind somit auch zuständig für die Kosten der Auffüllung. „Wir können den Nutzungsberechtigten anbieten, sich an den zentral auf jedem Friedhof gelagerten Erdhaufen zu bedienen. Sollte nicht ausreichend Erde zur Verfügung stehen, müssen die Nutzungsberechtigten beispielsweise einen Sack Blumenerde kaufen“, sagt die Rathausmitarbeiterin.
„Die Schäden können erst beseitigt werden, wenn die Grundwasserstände gesunken sind und das Land gut betreten werden kann. Die Rasengräber werden durch die Friedhofsverwaltung aufgefüllt. Für private Nutzer stellt die Friedhofsverwaltung Erde zur Verfügung“, sagt auch Schwier. Um die Grabeinfassungen müssen sich die Nutzungsberechtigten jedoch selbst kümmern, da es sich um ihr Eigentum handelt. Das können die Familien dann entweder selbst in Eigenarbeit beheben oder aber kostenpflichtig eine Gärtnerei oder ähnliche Betriebe damit beauftragen. „Die Absenkungen sind kein Fall für eine Versicherung, sondern nach Auskunft unserer Verwaltung eine sogenannte höhere Gewalt“, betont Schwier.Ob es eine private Versicherung für solche Fälle gebe, könne er nicht sagen – das müsse bei der Versicherungswirtschaft erfragt werden, sagt der Kirchenvertreter. Und Sachgebietsleiterin Riedel ergänzt: „Eine Absicherung für die Zukunft gibt es nicht, da es immer wieder vorkommen kann, dass Gräber absacken.“