Gewalt gegen Polizisten und Feuerwehrleute, Silvesterraketen in die Menschenmenge: Die Stadt Hannover reagiert auf die Krawalle zum vergangenen Jahreswechsel und erweitert die Böllerverbotszone in der Innenstadt. Auch die Kontrollen sollen schärfer werden.
Das Ausmaß der Gewalt gegen Polizisten und auch Feuerwehrleute sei „erschreckend“ gewesen, so PD-Vizepräsident Thorsten Massinger. Er kündigte für den anstehenden Jahreswechsel an, dass Verstöße konsequent geahndet werden: „Die Polizei wird diese nicht tolerieren und entschlossen gegen sie vorgehen.“ Eine Achse der Böllerverbotszone wird sich wieder von Opernplatz, Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintorplatz erstrecken. Zusätzlich wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu ersten Mal auch an der Münzstraße, einem Teil der Straße Goseriede sowie in den Einmündungsbereichen der Kurt-Schumacher-Straße und der Goethestraße untersagt. Damit soll das Schießen von Raketen aus den Randbereichen in die Verbotszone am Steintor erschwert werden.
Zum Konzept in diesem Jahr gehört auch, dass die Stadt die Wirte in die Pflicht nehmen will, deren Kneipen in der Verbotszone liegen. Sie sollen verhindern, dass Gäste, die bei ihnen feiern, vor den Lokalen böllern. Von der Ohe kündigte an, dass die Stadt die Gastronomen im Vorfeld einladen werde, um mit ihnen die Einzelheiten über die „Böllerregeln“ zu besprechen. Wer nicht zum Gespräch bei der Stadt erscheint, werde seitens der Verwaltung aufgesucht.
Neben dem Bereich rund um das Steintor gilt das Böllerverbot auch auf der Achse zwischen der Karmarschstraße und dem Platz der Weltausstellung sowie Ernst-August-Platz und dem Raschplatz. Von Dienstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 3 Uhr, wird die Innenstadt von Hannover in den bezeichneten Bereichen zur Verbotszone.
Neben der Polizei soll auch der städtische Ordnungsdienst im Einsatz sein – und das schon ab dem Nachmittag. Vor 20 Uhr ist es Aufgabe der insgesamt zehn Bediensteten, den Menschen zu erklären, wo sie ab dem Abend kein Feuerwerk abbrennen dürfen. Wer nach 20 Uhr pyrotechnische Gegenstände (außer Wunderkerzen und Knallerbsen) in der Verbotszone bei sich hat, der darf sich auf ein Bußgeld einstellen. Mindestens 200 Euro würden dann fällig, kündigt die Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, Zuhal Karakas, an. Und wer dennoch beim Böllern erwischt wird, dem droht eine Straße von bis zu 10.000 Euro.
Erst mal hofft Massinger aber auf die Einsicht der Feiernden: „Wir appellieren an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, dieses Jahr Rücksicht zu nehmen.“