Als Stiftung kann die Leibniz-Uni Berufungsverfahren zügiger und flexibler gestalten. Und sie kann selbst Professuren und Beamtenstellen schaffen und die Besoldung festlegen. Ein Beispiel: Die Uni hatte sich lange vergeblich beim Land um eine Professur für Informatik im Lehramt bemüht – jetzt werden Lehrer für Informatik dringend gebraucht. Solche Fragen der strategischen Ausrichtung handelt die Hochschulleitung bald mit dem eigenen Stiftungsrat aus.
Die Stiftung ist Eigentümerin der Grundstücke und Liegenschaften der Universität und hat dauerhaft die Bauherreneigenschaft. Sie kann dadurch Bauvorhaben eigenverantwortlich planen und – so die Hoffnung – flexibler und zügiger umsetzen.
Was sich mit dem Wechsel der Trägerschaft nicht ändert, ist die Grundfinanzierung der Uni durch das Land, das der Stiftung die jährlichen Finanzmittel zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule zuweist. Die Uni kann längerfristig ein Stiftungsvermögen aufbauen. Sie kann das Geld vom Land sowie Zustiftungen und Spenden von Privaten und aus der Wirtschaft auch über Geldanlagen verwalten. Bisherige Erfahrungen zeigen allerdings, dass Stiftungsunis kaum in größerem Maße Geld einwerben.
Auf Studienabschlüsse, auf die Lehre und die Höhe von Gebühren für Studierende wirkt sich die Änderung der Trägerschaft nicht aus. Die Leibniz-Uni bleibt eine niedersächsische Hochschule, das Land hat weiter die Aufsicht.