Dies verneint das Kultusministerium: „Es gibt keine landesweit verbindlichen Verhaltensregeln für das Wickeln von Kindern in Kitas“, teilt ein Sprecher mit. „In der Regel beschreiben die Tageseinrichtungen in ihren pädagogischen Konzepten, welche Erwartungen sie an eine beziehungsvolle Pflege knüpfen.“
Beim Wickeln gehe es nicht nur um das hygienische Saubermachen des Kindes, sondern dies sei eine wichtige pädagogische Tätigkeit für die Bildungs- und Beziehungsarbeit, sagt der Sprecher. Konkret heißt es: „Optimalerweise wendet sich die pädagogische Fachkraft beim Wickeln dem Kind voll und ganz zu und nutzt die Eins-zu-eins-Gelegenheit zum Beispiel für sprachliche Bildung in Form von Fingerspielen oder Liedern.“ Die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte sei es, Kindern das Erleben konstanter Beziehungen zu ermöglichen. Der Alltag in Kindertageseinrichtungen sollte so gestaltet sein, dass Kinder sich in unterschiedlichen Beziehungen, Rollen und Formen des sozialen Miteinanders ausprobieren könnten.
Männliche Erzieher dürfen aufgrund des Antidiskriminierungsverbots nicht pauschal vom Wickeln kleiner Kinder ausgeschlossen werden. Es ist aber möglich, ihnen eine andere pädagogische Fachkraft zur Seite zu stellen. Einige Einrichtungen machen dies, auch damit gar keine unbegründeten Gerüchte aufkommen können. Beim Verdacht auf eine etwaige Kindeswohlgefährdung ist dies laut Sozialgesetzbuch sogar zwingend vorgeschrieben.
Erzieher und Sozialassistenten dürfen Kindern in der Kita auch Medikamente geben, wenn Eltern diese Aufgabe an sie übertragen haben.
Dies sollte laut Kultusministerium aber nicht ohne ärztlichen Rat geschen. Die Kita sollte eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern über die Verabreichung der Medikamente treffen, in der auch genau festgehalten wird, welche Medizin wie gegeben und wie diese gelagert werden soll.