Seitdem werden die Entscheidungen von Befürwortern der Verbreiterung als Argument dafür genutzt, dass keine andere Planung möglich sei. Auf Nachfrage stellt das Gericht allerdings klar, dass es nur die Planung mit den Seitenstreifen überprüft habe. Es habe „keinen Anlass“ gehabt, sich mit der Frage zu befassen, ob die Region als Planfeststellungsbehörde „rechtmäßigerweise auch zu einem anderen Abwägungsergebnis hätte kommen beziehungsweise eine insgesamt andere Planung hätte vornehmen können“. Die Region erklärt, dass sie von sich aus keine andere Planung verlangen könne. Sie habe überprüfen müssen, ob eine ausreichende Rechtfertigung für einen Querschnitt von 25 Metern gegeben sei. Das sei der Fall gewesen.
Bleibt das Problem der maroden Brücken in der Leinemasch, die laut Landesstraßenbaubehörde nur bis Ende 2024 halten. Sie fürchtet, dass Änderungen an der Planung Folgeänderungen an nahezu allen Planunterlagen zur Folge hätten und ein neues, zeitraubendes Verfahren notwendig wäre.
Dass die Brücken erneuert werden müssen, bezweifeln selbst die Gegner der Verbreiterung nicht. Aus Sicht der Bürgerinitiative Leinemasch könnte die Planfeststellung für den Westabschnitt aufgehoben werden, ohne den Bau des Tunnels im Bereich der Hildesheimer Straße zu gefährden, und eine Variante umgesetzt werden, die sich am heutigen Damm orientiert. Sie hat mit Expertenhilfe einen gut 20 Meter breiten Vorschlag entwickelt, bei der befahrbare Bankette statt Seitenstreifen gebaut würden, außerdem eine Trennung aus Beton in der Mitte der Straße anstelle eines breiten Mittelstreifens. „Bei dieser Variante gibt es genügend Platz für Liegenbleiber und Rettungsfahrzeuge“, sagt Wolfgang Heuer, einer der Gründer der BI. Er ist sich sicher: „Die Bäume in der Leinemasch können erhalten bleiben.“
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