Die Stadt Braunschweig etwa fördert direkt die Anschaffung von Lastenrädern mit bis zu 1000 Euro. Die Stadt Hannover hat selbst kein vergleichbares Förderprogramm aufgelegt. Allerdings werden viele Lastenradnutzer aus Hannover Mittel bei der NBank beantragt haben. Das Land hatte 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen Lastenräder mit bis zu 800 Euro bezuschusst wurden. Knapp 2300 wurden damit gefördert. „Wir prüfen derzeit, ob Förderungen betroffen sind und wie wir damit umgehen“, sagt Heinke Traeger, Sprecherin der NBank.
Die Verunsicherung bei Kunden und Händlern ist groß. „Für uns ist das ein ganz großes Nervthema. Wir bekommen regelmäßig Anfragen von Kunden, aber vom Hersteller gibt es für uns derzeit überhaupt keine Infos und keine Rückmeldung“, berichtet ein Mitarbeiter des E-Bike-Anbieters E-Motion aus der Südstadt, der auch Babboe-Lastenräder in seinem Angebot hatte.
Der Firma Mobilitätsheld aus Laatzen ist derzeit kein Rahmenbruch bekannt. Sie hätte jedes Jahr mehr als 100 Räder zur Inspektion im Haus. Während dieser Inspektion würden auch die Rahmen sorgfältig einer Sichtprüfung unterzogen. „Es konnten bisher nie Mängel festgestellt werden“, teilt das Unternehmen mit.
Kunden bittet Mobilitätsheld, über die Rahmennummer zu überprüfen, ob ihre Lastenräder vom Rückruf betroffen sind. Zudem verweist die Firma darauf, dass Babboe empfiehlt, diese nicht mehr zu nutzen. Der Hersteller biete einen Ersatz oder eine andere geeignete Alternative an. Außerdem erhielten Endkunden eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Lars Wichmann, Inhaber des Lastenradanbieters Velogold aus Limmer, glaubt nicht, dass Babboe diese Krise überstehen wird. Er sei froh, dass er diese Räder nie verkauft habe. Auch der Gratis-Lastenrad-Verleih Hannah, den Wichmann betreibt, sei nicht betroffen. Bei diesem kämen Räder der Marke Bakfiets.nl zum Einsatz.
Doch wie sollten sich Babboe-Kunden jetzt verhalten? Zwar ist die Nutzung bereits verkaufter Räder, die vom Rückruf betroffen sind, nicht verboten. „Aber nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, sollte man auch machen. Aufgrund der möglichen Schäden und der versicherungsrechtlichen Risiken ist von einer Nutzung der Lastenräder dringend abzuraten“, teilt die, auf Verbraucherrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Buttlar Rechtsanwälte aus Stuttgart, auf der der Plattform „anwalt.de“mit.
Wer die Empfehlung des Herstellers ignoriere, die Lastenräder nicht mehr zu nutzen, laufe zudem Gefahr, „dass in einem Schadensfall die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt“. Betroffene sollten prüfen, ob ihnen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer zustehen. Diese verjährten bei neuen Rädern nach zwei Jahren. In dieser Zeit könne man vom Händler die Beseitigung von Mängeln, beispielsweise eines defekten Rahmens, verlangen. „Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten“, so die Kanzlei.