■ Opernplatz
■ Kröpcke
■ Bahnhofstraße vor dem Kröpcke bis zum Ernst-August-Platz
■ Raschplatz
■ Steintorplatz
■ Georgstraße bis zum Steintor
■ Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung
An diesen Orten ist das „Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klassen F 2, F 3 und F 4 verboten“, wie es offiziell heißt. Das bedeutet: Wunderkerzen dürfen angezündet, Knallerbsen geworfen werden – aber Böller und Raketen jeder Art sind tabu. Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar, 3 Uhr. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist in Vorbereitungl.
Zum vergangenen Jahreswechsel hatte es bundesweit Krawalle und Angriffe auf Feuerwehrleute und Polizisten gegeben, auch in der Region Hannover. Im Garbsener Stadtteil Auf der Horst lieferten sich Feiernde immer wieder Auseinandersetzungen mit der Polizei. Feuerwehrleute im Einsatz wurden mit Böllern beschmissen, drei von ihnen erlitten Verletzungen.
Auch in Teilen der Böllerverbotszonen in der hannoverschen Innenstadt wurden Beamte mit Pyro beworfen. Kurz nach dem Jahreswechsel musste die Polizei den Lister Platz räumen. Etwa 100 Feiernde bewarfen die Einsatzkräfte mit Pyro und nahmen dann auch Passanten und vorbeifahrende Fahrzeuge ins Visier.
In Niedersachsen musste die Polizei am vergangenen Silvestertag zu insgesamt 3245 Einsätzen ausrücken. Dabei gab es 34 Angriffe auf Angehörige von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei.