Dabei ist Vorsorge keineswegs nur ein Thema für ältere Menschen. Auch junge Erwachsene können durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende Erkrankung in eine Situation geraten, in der sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können.
An fünf aufeinanderfolgenden Tagen bieten sie 25 kostenlose Online-Vorträge zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitalem Nachlass an. Die Veranstaltungen dauern jeweils etwa eine Stunde und finden zu unterschiedlichen Tageszeiten statt. Für jedes Themengebiet stehen mehrere Termine zur Auswahl.
Ein schwerer Unfall oder eine lebensbedrohliche Erkrankung kann dazu führen, dass ein Mensch seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. In einer Patientenverfügung lässt sich für solche Situationen im Voraus festlegen, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden.
Eine solche Verfügung können Menschen ab 18 Jahren erstellen, sofern sie einwilligungsfähig sind. Sie richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer. Zum Einsatz kommt sie erst, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst über ihre medizinische Versorgung entscheiden kann.
Die Online-Vorträge erläutern, worauf es beim Verfassen einer Patientenverfügung ankommt und welche Fragen dabei bedacht werden sollten.
Termine:
■ Montag, 2. November, ab 15 und 18 Uhr
■ Dienstag, 3. November, ab 15 Uhr
■ Mittwoch, 4. November, ab 10 und 18 Uhr
■ Donnerstag, 5. November, ab 15 und 18 Uhr
■ Freitag, 6. November, ab 15 Uhr
Nicht nur medizinische Entscheidungen können zum Problem werden, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Auch Bankgeschäfte, Behördengänge und andere rechtliche oder finanzielle Fragen müssen unter Umständen von einer anderen Person übernommen werden.
Grundsätzlich kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen, wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seine Angelegenheiten nicht mehr eigenständig erledigen kann und keine ausreichende andere Vertretungsmöglichkeit besteht.
Mit einer Betreuungsverfügung lässt sich frühzeitig festhalten, welche Person das Gericht in einem solchen Fall als Betreuer auswählen soll. Eine andere Möglichkeit bietet die Vorsorgevollmacht. Damit kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, bestimmte oder umfassende Angelegenheiten zu übernehmen, sobald dies erforderlich wird.
Eine Vorsorgevollmacht kann beispielsweise die Vertretung in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten umfassen. Sie kann auch dazu dienen, den in einer Patientenverfügung festgehaltenen Wünschen gegenüber Ärzten und anderen Beteiligten Geltung zu verschaffen. Liegt eine geeignete und ausreichende Vorsorgevollmacht vor, kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.Welche Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bestehen, wie sich die Dokumente sinnvoll einsetzen lassen und welche Stolpersteine es gibt, erläutern die Verbraucherzentralen in ihren Online-Vorträgen.
Termine:
■ Montag, 2. November, ab 15 und 18 Uhr
■ Dienstag, 3. November, ab 10 und 18 Uhr
■ Mittwoch, 4. November, ab 15 und 18 Uhr
■ Donnerstag, 5. November, ab 15 und 18 Uhr
■ Freitag, 6. November, ab 18 Uhr
Bankgeschäfte, Versicherungen, Verträge und persönliche Kommunikation finden heute häufig im Internet statt. Viele wichtige Informationen sind ausschließlich digital gespeichert. Für Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte kann das zum Problem werden, wenn sie nicht wissen, welche digitalen Konten überhaupt vorhanden sind oder wie sie darauf zugreifen können. Deshalb ist es sinnvoll, auch für den digitalen Bereich frühzeitig Vorkehrungen zu treffen.
Bei der digitalen Vorsorge- und Nachlassregelung geht es unter anderem um die Frage, was mit persönlichen Daten, E-Mail-Postfächern, Online-Verträgen und anderen digitalen Inhalten geschehen soll, wenn eine Person selbst nicht mehr darüber entscheiden kann.Die Verbraucherzentralen erklären in den Vorträgen, welche Regelungen für den digitalen Nachlass wichtig sind.
Termine:
■ Montag, 2. November, ab 18 Uhr
■ Dienstag, 3. November, ab 10 und 18 Uhr
■ Mittwoch, 4. November, ab 15 und 18 Uhr
■ Donnerstag, 5. November, ab 15 und 18 Uhr
■ Freitag, 6. November, ab 15 Uhr
Die Vorträge vermitteln eine Grundlage für die Erstellung der benötigten Vorsorgedokumente. Dabei stellen die Verbraucherzentralen auch ihre Online-Tools „Selbstbestimmt“ vor, mit denen sich entsprechende Verfügungen erstellen lassen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Das vollständige Programm mit sämtlichen Terminen und den Anmeldemöglichkeiten ist unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fokuswoche-vorsorge abrufbar. Die Veranstaltungsreihe wird im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durchgeführt, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.