Für längere Aufenthalte außerhalb Europas kann ein lokaler Mobilfunkvertrag oder eine Prepaid-SIM eine gute Wahl sein. Wer zusätzlich eine eSIM auf dem Smartphone eingerichtet hat, sollte jedoch genau prüfen, welche Nummer für Anrufe verwendet wird.
„Sind physische SIM-Karte und eSIM gleichzeitig aktiv, müssen Nutzerinnen und Nutzer festlegen, welche Nummer das Smartphone für Anrufe verwendet – das kann leicht zu Fehlern führen, da die Bezeichnungen nicht immer klar sind“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Im Fall der niedersächsischen Verbraucherin kommt hinzu, dass ihr Vertrag eine Kostenwarnung vorsieht. Sobald monatliche Kosten von 150 Euro erreicht werden, soll eine SMS verschickt werden. Diese Warnung blieb jedoch aus.
„Kundinnen und Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass ein vertraglich zugesicherter Schutz auch greift. Andernfalls können sie Schadensersatz fordern“, so von Bibra.Die Rechnung müsse dann nicht in vollem Umfang bezahlt werden.
Probleme sind nicht nur bei Fernreisen möglich. In einem weiteren Fall berechnete ein Mobilfunkanbieter rund 60 Euro für Datenvolumen, das ein Kunde während eines Urlaubs im europäischen Ausland genutzt hatte – obwohl sein Vertrag unbegrenztes Surfen vorsah.
Hintergrund ist die sogenannte Fair Use Policy. Zwar gelten beim „Roam like at home“ im EU-Ausland grundsätzlich dieselben Konditionen wie zu Hause. Bei günstigen oder Unlimited-Tarifen kann das Datenvolumen im Ausland allerdings begrenzt sein.
„Dank ‚Roam like at home‘ gelten im EU-Ausland zwar grundsätzlich die gleichen Konditionen wie zu Hause – aber nicht immer unbegrenzt“, warnt von Bibra, und ergänzt: „Bei günstigen oder Unlimited-Tarifen kann die Fair Use Policy das Datenvolumen begrenzen.“
Die Regelung soll verhindern, dass Mobilfunktarife dauerhaft oder übermäßig in anderen Ländern genutzt werden. Wie viel Datenvolumen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung steht, hängt vom jeweiligen Vertrag ab; die Berechnung ist gesetzlich geregelt.
„Wer einen hohen Verbrauch hat und unbegrenzte Datennutzung gewohnt ist, sollte die Details vor dem Urlaub im Vertrag oder der Preisliste des Anbieters prüfen“, rät von Bibra.
Ist die Grenze erreicht, darf der Anbieter für die weitere Nutzung 1,10 Euro netto pro Gigabyte aufschlagen. Voraussetzung ist, dass zuvor vor den zusätzlichen Kosten gewarnt wurde. Außerdem darf die gesetzliche Kostenbremse von 50 Euro netto beziehungsweise rund 60 Euro brutto nicht überschritten werden.
Gerade nach längeren Auslandsreisen empfiehlt es sich, die Mobilfunkrechnung sorgfältig zu prüfen. Sind einzelne Kostenpositionen unklar, sollten Betroffene schnell reagieren. Innerhalb von acht Wochen können sie beim Anbieter einen Einzelentgeltnachweis und eine technische Prüfung verlangen. Für die Reklamation einer Mobilfunkrechnung stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen zudem eine kostenlose interaktive Briefvorlage bereit.
Weitere Informationen zur Fair Use Policy und zur Berechnung des kostenfrei nutzbaren Datenvolumens bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Website.