Die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet Hannover. Sie ist Teil des Klimaschutzprogramms 2035, mit dem die Stadt ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten und den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringen will. Im Blick hat sie dabei vor allem bestehende Gewerbe- und Industriegebäude, deren Dächer für Photovoltaikanlagen genutzt werden können.
Förderfähig sind grundsätzlich Anlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden. Neu in das Programm aufgenommen wurden zudem Wohnheime für Studierende, Seniorinnen und Senioren sowie andere besondere Personengruppen. Übrige Wohngebäude sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bei der Höhe der Zuschüsse unterscheidet die Stadt zwischen konventionellen Anlagen und Photovoltaik in Leichtbauweise. Für herkömmliche Anlagen sind 100 Euro je Kilowattpeak vorgesehen. Leichtbauanlagen werden mit 400 Euro je Kilowattpeak bezuschusst. Die Förderung ist jeweils auf 70 Prozent der anrechenbaren Kosten begrenzt.
Je Hausanschrift können bei konventionellen Anlagen bis zu 40.000 Euro gewährt werden. Für Leichtbauanlagen liegt die Obergrenze bei 80.000 Euro. Die Leichtbauweise ist insbesondere für Bestandsdächer gedacht, deren Statik keine hohen Zusatzlasten aufnehmen kann. Nach Angaben der Stadt sollen damit auch Dächer für die Solarstromerzeugung genutzt werden können, die bislang als ungeeignet galten.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, langfristig Nutzende von Gebäuden sowie Contracting-Firmen. Die geförderten Anlagen müssen marktüblich und neu sein, dürfen noch nicht beauftragt oder begonnen worden sein und müssen von anerkannten Fachfirmen installiert werden.
Keine Förderung gibt es für Anlagen auf Neubauten, für Vorhaben, die der Solarpflicht nach der Niedersächsischen Bauordnung unterliegen, und für den Ersatz bestehender Photovoltaikanlagen. Eine Erweiterung einer bestehenden Anlage kann dagegen gefördert werden, wenn sie mindestens 35 Kilowattpeak umfasst.