Das ist aber nicht alles: Teil der Einigung ist auch, dass Meta seine Apps für Kinder und Jugendliche verändert. Der Konzern verpflichtet sich, die Nutzungszeit für Minderjährige auf zwei Stunden pro Tag zu begrenzen. Auch obligatorische Unterbrechungen sieht die Vereinbarung vor – das soll das Endlos-Scrollen verhindern. Hinzu kommen Maßnahmen wie eine Nachtsperre der Apps, keine Push-Benachrichtigungen während der Schulzeit, eine Deaktivierungsmöglichkeit automatisch abspielbarer Inhalte und „robustere“ Maßnahmen zur Altersverifizierung. Die Regeln gelten nur in den klagenden US-Bundesstaaten, nicht weltweit.
Für den Konzern ist der Vergleich trotz der hohen Summe ein Erfolg: Ein echtes Urteil hätte womöglich eine tiefgreifende Änderung des eigenen Geschäftsmodells bedeutet. Dennoch dürfte das Ergebnis des Vergleichs auch in Europa mit Interesse beobachtet werden. Spezielle „Jugendversionen“ von Apps waren auch hier bereits im Rahmen der Social-Media-Verbotsdebatte diskutiert worden.
Ein Vorschlag, den auch Fachleute für sinnvoll halten. Olaf Köller, wissenschaftlicher Direktor beim Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) und Vorsitzender der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ sieht im Meta-Vergleich einen „wichtigen Schritt, weil er die Verantwortung für den Schutz junger Menschen stärker bei den Plattformen verankert“. Die Expertenkommission ist ein unabhängiges, interdisziplinäres Gremium, das von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) damit beauftragt wurde, Handlungsempfehlungen für einen digitalen Kinder- und Jugendschutz zu erarbeiten. Im Juni hat sie ihre Ergebnisse vorgelegt.
Die Tatsache, dass sich Meta nun zu konkreten Schutzmaßnahmen verpflichte, setze auch für Deutschland und Europa ein „Signal“, sagt Köller gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Und zwar „dahingehend, dass Jugendschutz in der digitalen Welt im Design digitaler Angebote verankert werden muss“. Gleichzeitig hält Köller die in den USA beschlossenen Maßnahmen für zu lasch. „Auch Empfehlungsalgorithmen, Push-Nachrichten und andere Mechanismen, die auf möglichst lange Nutzung abzielen, müssen stärker reguliert werden.“
Michael Hubmann, ebenfalls Teil der Expertenkommission und Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. sagt dem RND: „Wir haben gesehen, dass die reinen Selbstverpflichtungen der Plattformen fehlschlagen. Dass Meta nun aber anerkennt, dass die übermäßige Nutzung sozialer Medien Gefahren für Jugendliche bis zum Suizid bringen kann, ist ein Paradigmenwechsel. Der Konzern gesteht durch den Vergleich ein, dass er bislang zu wenig getan haben, um junge Menschen zu schützen.“
Auch Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die Plattformen in der Pflicht, fordert allerdings ebenfalls mehr Maßnahmen als in den USA. „Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen können den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern.“ Das reiche aber noch lange nicht aus, um junge Menschen wirksam zu schützen.
„Denn das eigentliche Problem bleibt: Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Kinder und Jugendliche brauchen keine bloßen Nutzungsgrenzen, sondern Plattformen, die von vornherein sicher sind. Die Verantwortung kann und darf nicht allein bei den Eltern liegen“, sagt sie dem RND.
Plattformen müssten deshalb so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt sind, „ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen“. Risikoreiche Funktionen sollten „erst freigeschaltet werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben“.
Spezielle Jugendversionen von Social-Media-Apps könnten auch ein Problem umgehen, das Kritikerinnen und Kritiker eines Social-Media-Verbots zuletzt immer wieder vorgebracht hatten: Schließt man Minderjährige von Plattformen aus, schränkt man damit auch ihre Meinungsfreiheit und politische Teilhabe ein. Ein Problem, vor dem auch Frankreich aktuell steht: Das Land war beim Social-Media-Verbot für Minderjährige vorgeprescht und schließlich am Verfassungsrat gescheitert.
Dieser bescheinigte einem generellen Verbot „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Das weit gefasste Verbot könnte auch Kommunikationsdienste mit einbeziehen, „bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind“.
Ob spezielle Jugendversionen in Deutschland ernsthaft debattiert werden, hängt noch von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen müsste sich die SPD mit ihrem Koalitionspartner einig werden. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte sich in dieser Woche nochmals für ein Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige ausgesprochen – die Plattformregulierung spielt in den CDU-Vorschlägen bislang jedoch eher eine untergeordnete Rolle. Die CSU zeigt sich generell skeptisch gegenüber Verbotsplänen. Zudem hängt vieles an der Europäischen Union: Die EU-Kommission will im September ihre Pläne zum Thema vorstellen.
Ein Problem dürfte aber bleiben: Um minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu identifizieren, müssten Plattformen verlässlich das Alter überprüfen – ganz egal, ob es sich um ein vollständiges Social-Media-Verbot handelt oder um eine Jugendversion. Rein technisch dürften Social-Media-Plattformen wahrscheinlich keine gesonderten Apps für Jugendliche anbieten, sondern in den bestehenden bestimmte Funktionen für Minderjährige schlicht abschalten. Dafür wäre eine vorherige Alterskontrolle notwendig.
Das Verfahren stößt bei Datenschützern und Netzaktivistinnen und -aktivisten auf Kritik. Für den Altersnachweis müsste man zwangsläufig sensible Daten preisgeben – entweder an die Plattform selbst oder über Drittanbieter. Auch im Fall aus Frankreich spielte die unklar geregelte Altersverifikation beim Scheitern des Vorhabens eine Rolle. Die EU setzt auf eine eigene App zur Alterskontrolle, die allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen soll.
Ein anderes Problem: Passen Plattformen ihre Dienste für Jugendliche an, gelten diese Einschränkungen auch ausschließlich für diese. „Für Erwachsene ändert sich an dem toxischen Geschäftsmodell des Meta-Konzerns nichts“, formulierte es der Netzaktivist Markus Beckedahl am Mittwoch in einem Text. Gegnerinnen und Gegner eines Social-Media-Verbots plädieren seit Langem dafür, Plattformen für alle Menschen sicherer zu machen – nicht nur für Minderjährige.