Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Internetanbieter Starlink ab

Hannover. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Internetanbieter Starlink wegen einer Preiserhöhung und mutmaßlich eigenmächtiger Tarifwechsel abgemahnt. Nach Angaben der Verbraucherschützer berichteten mehrere Kunden, dass ihre Verträge ohne ausdrückliche Zustimmung in einen deutlich teureren Tarif umgestellt worden seien.

Starlink hatte Nutzer per E-Mail darüber informiert, dass der monatliche Preis für den Tarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ vom folgenden Abrechnungszeitraum an von rund 50 Euro auf 55 Euro steigt. Gleichzeitig soll die angebotene Internetgeschwindigkeit reduziert worden sein.

Das Unternehmen begründete die Änderungen mit höheren Betriebskosten sowie Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung seines Satellitennetzes.

Bei der Verbraucherzentrale gingen darüber hinaus Beschwerden über automatische Tarifwechsel ein. Betroffene gaben demnach an, Starlink habe ihren bisherigen Vertrag ohne eine ausdrückliche Vereinbarung auf den Tarif „Privathaushalt Max“ umgestellt. Dieser kostet monatlich 75 Euro.

Die Verbraucherzentrale hält eine solche Änderung ohne Zustimmung der Kunden für unzulässig. „Unternehmen dürfen ihre Kundinnen und Kunden nicht einseitig in einen teureren Tarif schieben. Für eine solche Vertragsänderung ist die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich“, erklärte Verbraucherschutz-Rechtsexpertin Jana von Bibra.

Zweifel äußern die Verbraucherschützer auch an der Rechtmäßigkeit der angekündigten Preiserhöhung. Der Vertrag enthalte nach Angaben des Unternehmens zwar eine Klausel, die eine Anpassung der Preise ermögliche. Daraus gehe jedoch nicht ausreichend hervor, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang höhere Entgelte verlangt werden dürften.

Für Kunden sei daher nicht nachvollziehbar, wann eine Preisänderung möglich sei und wie sich deren Höhe ergebe. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist die Klausel deshalb intransparent und benachteiligt Verbraucher. „Preisänderungsklauseln müssen nachvollziehbar sein. Kundinnen und Kunden müssen erkennen können, unter welchen Bedingungen sich die monatlichen Kosten verändern können“, so von Bibra.

Starlink-Kunden sollten nach Empfehlung der Verbraucherzentrale ihre aktuellen Rechnungen und den hinterlegten Tarif überprüfen. Bei einer nicht vereinbarten Umstellung oder einer bereits erfolgten höheren Abbuchung sollten sie die Forderung bei Starlink beanstanden, zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen und die Rückkehr in den ursprünglich abgeschlossenen Tarif fordern.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet dazu eine kostenlose Beratung vor Ort, telefonisch und per Video an. Informationen dazu stehen auf verbraucherzentrale-niedersachsen.de. RED
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