Am Altwarmbüchener See sind Grillen und offenes Feuer grundsätzlich verboten. Ein wesentlicher Grund ist der stark feuergefährdete Moorboden. Auch Asche, die bereits abgekühlt erscheint, kann noch Schwelbrände verursachen. Offene Flammen, glühende Kohle und nicht vollständig erloschene Grillreste stellen deshalb zu jeder Zeit eine Gefahr dar. Hinzu kommen Belastungen für Tiere und andere Besucher. Grillrauch kann Wildtiere aufschrecken und die Erholung am See beeinträchtigen. Aufgestellte oder unbeaufsichtigte Grills sind außerdem eine Gefahrenquelle für spielende Kinder.
An den Eingängen zum Erholungsgebiet und am Badestrand weisen bereits Schilder auf das Grill- und Feuerverbot hin. Da die Regelung nach Angaben der Stadt dennoch wiederholt missachtet wird, sollen zusätzliche Hinweise und verstärkte Kontrollen für eine konsequentere Durchsetzung sorgen.
Das grundsätzliche Verbot gilt auch in anderen Landschaftsräumen und Wäldern im hannoverschen Stadtgebiet. Dort sind Grillen und offenes Feuer ebenfalls dauerhaft untersagt.
Eine Ausnahme besteht auf den Liegewiesen am Siebenmeterteich und am Dreiecksteich in Ricklingen. Dort ist das Grillen erlaubt, solange keine erhöhte Brandgefahr herrscht.
Eine solche Gefahrenlage besteht, wenn der Deutsche Wetterdienst für Hannover einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 oder 5 veröffentlicht. In diesem Fall darf auch auf den sonst freigegebenen Liegewiesen nicht gegrillt werden. Der aktuelle Index kann auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes überprüft werden.