Nach Angaben der Regionsverwaltung haben sich die Regelungen in den vergangenen Jahren bewährt. Die Erfahrungen und Gespräche mit Sportvereinen und landwirtschaftlichen Betrieben hätten gezeigt, dass die Vorgaben überwiegend akzeptiert würden und praktikabel seien. Kontrollen sollen in diesem Jahr verstärkt auch an Wochenenden stattfinden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. „In den vergangenen drei Jahren sind wir mit aufklärenden Gesprächen ausgekommen. Das ist auch in diesem Jahr das Ziel“, so Palandt.
Um die Landwirtschaft und Beregnungsverbände aber auch Kommunen und Einwohnerinnen und Einwohner beim nachhaltigen Umgang mit Grundwasser zu unterstützen, hat die Region Hannover die Förderrichtlinie „Grundwasser“ auf den Weg gebracht. Der zuständige Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat der Richtlinie bereits zugestimmt, eine Entscheidung durch die Regionsversammlung steht am 19. Mai an.
Die Region will mit der neuen Förderrichtlinie Maßnahmen fördern, die der Klimaanpassung dienen und einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Grundwasser unterstützen. Dazu zählen beispielsweise das Speichern von Niederschlagswasser, der Bau von Kleinstauanlagen und das Umstellen auf effiziente Beregnungstechniken. Die Höchstförderung beträgt 50.000 Euro pro Projekt, in diesem Jahr stehen insgesamt 600.000 Euro bereit. Die Region berät Interessierte unter gewaesserschutz@region-hannover.de zur Antragsstellung. Um Sportvereine und Kommunen zu unterstützen, setzt die Region Hannover ihre Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung“ fort und stellt dafür auch in diesem Jahr eine Million Euro bereit. Die Region unterstützt Projekte zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels. Dazu zählen etwa Maßnahmen, die die Grundwassernutzung in den Sommermonaten reduzieren – beispielsweise Sportplatzbeläge ohne Bewässerungsbedarf, intelligente Bewässerungssysteme oder Zisternen zur Regenwasserspeicherung. Ebenso förderfähig sind beispielsweise die Entsiegelung und Begrünung von Flächen sowie Beschattungsmaßnahmen.Die Höchstfördersumme beträgt 50.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Tochterunternehmen sowie alle eingetragenen Sportvereine, die dem Stadtsportbund Hannover oder dem Regionssportbund Hannover angehören.
Alle Informationen und Beispiele für bereits umgesetzte Projekte gibt es unter hannover.de/klimaanpassungsrichtlinie-region. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wassernutzung sind unter hannover.de/wassernutzung abrufbar.