In dieser Zeit sind viele Arten besonders störanfällig. Nach Angaben des städtischen Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün benötigen sie Rückzugsräume, um ihren Nachwuchs ungestört aufzuziehen. Freilaufende Hunde können dabei brütende Vögel aufscheuchen oder Jungtiere gefährden, oft ohne dass dies von den Haltern bemerkt wird. Bereits kurze Störungen können dazu führen, dass Gelege auskühlen oder aufgegeben werden.
Zu den betroffenen Arten zählen in der offenen Landschaft unter anderem Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn und Wiesenpieper. In Wäldern sind beispielsweise Zilpzalp, Nachtigall, Rotkehlchen und Zaunkönig auf ruhige Brutbedingungen angewiesen.
Die Anleinpflicht gilt bis Mittwoch, 15. Juli, im gesamten Stadtgebiet außerhalb ausgewiesener Hundeauslaufflächen und -wege. Auf bestimmten Auslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg sowie auf der Auslauffläche im Bornumer Holz bestehen jedoch zeitweise ebenfalls Einschränkungen.
Insgesamt stehen in den Stadtteilen Hannovers 32 Hundeauslaufflächen (insgesamt rund 42 Hektar) und neun Hundeauslaufwege für den Hundeauslauf zur Verfügung.Die Areale sind durch Hinweisschilder ausgewiesen, eine Karte mit Übersicht aller Gebiete steht kostenlos auf hannover.de zur Verfügung.
Auch bei Arbeiten an Bäumen und Hecken ist in dieser Zeit besondere Rücksicht erforderlich. Sofern Rückschnitte zulässig sind, müssen brütende Vögel geschützt werden. Ein entsprechendes Merkblatt stellt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bereit; es kann telefonisch unter (0511) 168-43801 angefordert werden und ist ebenfalls online abrufbar.