Die Preise für Bestattungen steigen langsamer als in den Vorjahren. Mit 3,1 Prozent lag der Wert 2025 aber über der Inflationsrate von 2,2 Prozent – wie bereits 2024 (4,5 zu 2,2 Prozent). Es zeigt sich weiterhin, dass die Branche die höheren Kosten, insbesondere für Personal und Energie sowie für Materialien wie Holz, mit einer gewissen Verzögerung weitergibt.
Dies gilt sowohl für Privatunternehmen als auch die öffentliche Hand (Friedhofsträger und kommunale Krematorien). 2023 und 2022 lag der Preisanstieg bei Bestattungen noch unterhalb der Inflationsrate, mit 5,4 zu 5,9 bzw. 4,3 zu 6,9 Prozent. Über einen Zeitraum von 5 Jahren stiegen die Bestattungspreise insgesamt um mehr als 20 Prozent.
Als Basis der Aeternitas-Berechnung dienen die Preise für „Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühr“ (Steigerung 2025:
3,2 Prozent) sowie für „Sarg, Urne, Grabstein oder andere Begräbnisartikel“ (Steigerung 2025: 1,9 Prozent). Dies sind die hier relevanten vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verbraucherpreisindex erhobenen „Verwendungszwecke des Individualkonsums“. Entsprechend der jeweiligen Gewichtung im Verbraucherpreisindex, dem sogenannten Wägungsanteil, wurde der Wert für die
Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren mit einem größeren Anteil berücksichtigt. Dies entspricht der Praxis. Dienstleistungen wie Überführungen, Trauerfeiern und die Abwicklung von Formalitäten sowie die Friedhofsgebühren machen einen weitaus umfassenderen Teil der Bestattungskosten aus als die verschiedenen Waren wie Särge und Urnen.