Was muss gekennzeichnet werden?
Alle Nutzpflanzen müssen gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch verändert sind – das ist eine EU-weite Regel. In der EU selbst werden solche Pflanzen bis auf Mais gar nicht angebaut, aber importiert. Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe und Aromen müssen immer dann gekennzeichnet werden, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten, wenn sie aus solchen hergestellt sind oder wenn sie Zutaten enthalten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Die Formulierungen auf der Verpackung lauten dann „gentechnisch verändert“, „enthält gentechnisch veränderte XY“ oder „aus gentechnisch veränderten XY hergestellt“, so das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL).
Wo finde ich die Kennzeichnung
Haben verpackte Lebensmittel eine Zutatenliste, steht der Hinweis direkt hinter der entsprechenden Zutat in der gleichen Schriftgröße. Gibt es keine Zutatenliste, steht der Hinweis auf dem Etikett. Bei unverpackten Lebensmitteln muss der Hinweis am Lebensmittel selbst auf einem Schild oder auf einem Aushang direkt daneben stehen. Bei Lebensmitteln in Verpackungen mit weniger als zehn Quadratzentimetern Oberfläche befindet sich der Hinweis dauerhaft lesbar auf der Verpackung.
Wie stelle ich sicher, dassWer Lebensmittel mit Gentechnik ausschließen möchte, sollte auf das Logo „Ohne Gentechnik” achten, rät das BZL. Oder Bio-Lebensmittel kaufen – in der ökologischen Landwirtschaft ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen nicht erlaubt.