Die Bestattungsvorsorge ist ein Thema, das uns alle angeht, über das man aber nicht mit jedem spricht. In einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch können Sie alle Fragen zum Thema offen und vertrauensvoll mit uns besprechen. Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen sind dabei maßgebend.
Das Bestattungsinstitut Ackermann-Bauer ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegende Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht.
Mehr als 200.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung. Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag zur Festlegung Ihrer Wünsche – Ihre Bestattung betreffend – ab. Gleichzeitig schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattung einen Treuhandvertrag ab. Die Zahlung oder Teilzahlung erfolgt über uns oder direkt über die Treuhand AG. Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung der Treuhandeinlage wird nicht mit Verwaltungskosten belastet, so dass Sie die volle Zinsgutschrift erhalten. Einmal jährlich erhalten Sie einen Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient.
Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der angelaufenen Zinsen an uns zur Durchführung Ihres Bestattungsvorsorge-Auftrages ausgezahlt. Sie können also sicher sein, dass die entsprechende Summe zur Erfüllung Ihrer Bestattungswünsche zur Verfügung steht.
Mit einer Bestattungsvorsorge gekoppelt mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG! Gesichert über die Eintragung in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin! Sie entlasten damit Ihre Familie und Angehörige und können so zusätzlich im Sterbefall eine eventuelle finanzielle Krise verhindern.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie dann gern unverbindlich und kostenlos! Auch eine Sterbegeldversicherung halten wir für Sie bei Bedarf bereit. Zu bedenken ist auch, sollte bereits eine Sterbegeldversicherung vorliegen, so ist es ratsam diese mit einem Bestattungsvorsorgevertrag zu kombinieren, damit die Versicherung einen zweckgebundenen Charakter erlangt und somit nicht von dritter Seite (wie zum Beispiel Sozialamt oder Betreuer) aufgekündigt werden kann!