Von 1. Juni bis 30. September dürfen sie von 11 bis 17 Uhr nicht beregnet werden – vorausgesetzt, die Temperatur liegt bei mindestens 27 Grad. Maßgeblich sind die Wetterdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen.
Warum ist die Maßnahme notwendig? Die Jahre 2023 und 2024 waren vergleichsweise wasserreich. „Aber die Grundwassersituation in der Region Hannover ist nach wie vor kritisch“, betont Jens Palandt (Grüne), Umweltdezernent der Region Hannover. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine langfristige Wasserstrategie entwickelt – die Regeln für die Beregnung im Sommer seien dabei ein wichtiger Bestandteil.
Die Einschränkungen seien „so moderat wie möglich“. Anders als vor zwei Jahren, als über ein Verbot von Pools in Privatgärten debattiert wurde, bleibt das Thema auch 2025 ausgeklammert. 2023 galt das Bewässerungsverbot bereits ab 24 Grad und von 11 bis 18 Uhr. Die Region knüpft an die gelockerten Vorschriften aus dem Vorjahr an: „Die Regeln sind gut umsetzbar und stoßen auch bei den betroffenen Gruppen größtenteils auf Verständnis“, sagt Palandt. Die Einschränkungen gelten von 11 bis 17 Uhr – also „Zeiträume, an denen die Verdunstungsverluste am höchsten sind“.
Die Wetterdaten sprechen dafür, dass der Grundwasserschutz notwendig ist: Im März waren in Hannover laut Statistik nur 24,6 Prozent der Regenmenge im Vergleich zum langjährigen Mittel gefallen. Der April lag bei 47,7 Prozent. Der Mai, der bereits zur Hälfte vorbei ist, liegt aktuell bei nur 11,2 Prozent.
Was wird ab 1. Juni aus den Blumen im Garten oder den Salatköpfen im Hochbeet? Wer mit Gießkanne oder Eimern punktgenau Beete oder Bäume bewässert, darf das auch an Tagen tun, an denen die Temperatur über 27 Grad klettert. Gespeichertes Regenwasser aus Zisternen kann jederzeit verwendet werden, da es sich nicht um Grundwasser handelt. Hobbygärtner sollten sich aber natürlich die Frage stellen, ob sie nicht lieber in den frühen Morgenstunden oder abends gießen sollten, wenn weniger Wasser verdunstet. Erlaubt bleiben auch klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, zum Beispiel Tröpfchenbewässerung oder Düsenwagen.
Die Folgen der Wetterextreme sind für Kommunen und Sportvereine eine Herausforderung: Die Region Hannover stellt eine Million Euro Fördergelder zur Verfügung – zum Beispiel für Zisternen zum Speichern von Regenwasser oder smarte Bewässerungssysteme. Auch die Entsiegelung von Flächen oder Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden gefördert. Je Projekt können bis zu 50.000 Euro abgerufen werden.
Eine Lösung können Sportplatzbeläge sein, die nicht mehr bewässert werden müssen: Die Tennisgemeinschaft Hannover am Bischofsholer Damm hat zwei ihrer acht Tennisplätze zu Hartcourtplätzen umgewandelt, eine elektronische Beregnungsanlage wässert die verbleibenden Plätze nachts.
Die Region beruft sich mit ihrer Allgemeinverfügung auf das Wasserhaushaltsgesetz sowie die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. „In den vergangenen beiden Jahren sind wir mit wenigen aufklärenden Gesprächen und ohne Strafen ausgekommen. Das ist auch in diesem Jahr das Ziel“, so Umweltdezernent Jens Palandt.