Anleinpflichtab dem 1. April

Hannover. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt ab kommendem Dienstag und bis 15. Juli auch in Hannovers Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen, allerdings muss auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg und auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz die temporäre Anleinpflicht eingehalten werden. RED

Infos zur Anleinpflicht, zu Ausnahmen und zu Auslaufflächen: hannover.de/hundeauslauf

Druckansicht