Frist, Form und Urlaub:
Alles Wichtige zur Briefwahl
In wenigen Tagen beginnen Stadt und Region Hannover, die
Wahlbenachrichtigungen zu verschicken / 825.000 Menschen dürfen abstimmen

In Vorbereitung: Briefwahlunterlagen können bei Region und Stadt Hannover bereits angefordert werden. Verschickt werden die Unterlagen aber erst Anfang Februar – auch an den Urlaubsort.Foto: Christian Behrens
Region Hannover. Am 23. Februar wählen rund 59,2 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland einen neuen Bundestag. Dieser Termin wurde nach dem Aus der Ampelkoalition und der gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieben Monate vorgezogen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Ende Dezember die Auflösung des Bundestages bekanntgegeben und den Termin für Neuwahlen im Februar bestätigt.

Durch diese vorgezogene Wahl sind die Fristen zum großen Teil kürzer als bei sonstigen Wahlen. Das gilt auch für die Briefwahl. Wir haben alles Wichtige zusammengefasst. Wahlberechtigt sind im Umland 460.000 Personen, in der Stadt sind es 365.000.

Wann verschicken Stadt und Region Hannover die Briefwahlunterlagen?

Wie genau komme ich an die Briefwahlunterlagen?

Gibt es weitere Möglichkeiten, an die Unterlagen zu kommen?

Ich habe vergessen, die Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar abzuschicken. Kann ich mit den Unterlagen am Wahltag in mein Wahllokal gehen und dort wählen?

Ist eigentlich eine Briefwahl an Ort und Stelle möglich?

Wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, kann ich dann trotzdem wählen?

Ich trete in Kürze einen lange geplanten Urlaub an, der über die Bundestagswahl hinausreicht. Kann ich auch von meinem Urlaubsort aus Briefwahl machen?

Wer zahlt das Porto?

Darf ich als Insasse einer Justizvollzugsanstalt etwa in Hannover-Schulenburg oder Sehnde ebenfalls mein Briefwahlrecht ausüben?

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