Hannover.
E
s wird Herbst in der Region Hannover: Die Temperaturen sinken, es regnet mehr, und immer mehr bunte Blätter zeigen sich an den Bäumen. Das schöne Naturschauspiel kann allerdings auch schnell zur Gefahr werden – nachdem sich das Laub von den Ästen gelöst hat und zu Boden gefallen ist, wird es rutschig. Aus diesem Grund gibt es klare Regeln für das Beseitigen der Blätter.Generell gilt: Gehwege sollten an Wochentagen zwischen 7 und 20 Uhr passierbar sein, an Wochenenden zwischen 9 und 20 Uhr. Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen räumt der Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover (Aha) die Blätter weg. Grenzt ein Gehweg allerdings an ein Grundstück, sind aus versicherungstechnischen Gründen die Eigentümer zur Beseitigung von Laub verpflichtet.
Wer in einem Haus zur Miete wohnt, kann ebenfalls in die Pflicht genommen werden, Laub zu beseitigen. Die Räum- und Streupflicht muss dann allerdings explizit im Mietvertrag festgehalten sein. Sollte ein Eigentümer eine Firma beauftragt haben, steht diese in der Verantwortung, den Gehweg gefahrenfrei zu halten.
W
ird der Gehweg nicht von Laub befreit, kann es teuer werden. „Wer nicht ausreichend räumt, muss mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV). Wie oft geräumt werden muss, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Generell sollte die Häufigkeit der wachsenden Laubmenge angepasst werden.Fortsetzung auf Seite 3