Eine Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein: Gekoppelt ist die Zahlung daran, dass die Elterngeldanträge vollständig ausgefüllt sind, erst dann soll nach einer ersten Sichtung der Abschlag an die Eltern oder die Alleinerziehenden ausgezahlt werden. Dies aber auch nur, wenn es das Verfahren nicht weiter verlangsame. Von der beschleunigten Digitalisierung beim Verfahren erhofft sich die Politik außerdem, dass den Antragstellenden schon beim Ausfüllen des E-Formulars Fehler oder Lücken angezeigt werden.
Die jetzt beschlossene Entlastung geht auf einen Antrag von SPD, Grünen und CDU zurück. Auf Elterngeld haben Eltern einen Anspruch, wenn sie Einkommenseinbußen haben, weil sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten.
Allerdings sieht es derzeit so aus, als ob viele Antragstellende auch lange auf die Abschlagszahlung warten müssten. Denn rund 60 Prozent der aktuell bei der Stadt eingehenden Elterngeldanträge seien so gestellt, dass keine Bewilligung und keine Abschlagszahlung erfolgen könne, weil sie unvollständig seien, hatte die scheidende Jugenddezernentin Rita Maria Rzyski schon im Juni mitgeteilt. Tatsächlich schreibt der Bund seit 1. Januar 2023 ein einheitliches Formular für Elterngeldanträge vor.