Bei der Aktion erhalten Seniorinnen und Senioren für ein Jahr lang eine kostenlose Netzkarte, wenn sie ihren Führerschein abgeben. Nach Angaben der Region Hannover kommen zwei Drittel der Teilnehmer aus der Landeshauptstadt, der Rest aus dem Umland. Wegen der starken Nachfrage wurde die eigentlich für zwei Jahre geplante Aktion bis November 2024 verlängert.
Ulf-Birger Franz, der Verkehrsdezernent bei der Region, ist insgesamt mit dem bisherigen Verkauf der sogenannten Seniorennetzkarte zufrieden: „Sie liegt fast gleichauf mit der erfolgreichen Jugendnetzkarte.“ Die können Jugendliche bis 22 Jahre beziehen, sie ist im gesamten GVH-Verbund gültig und kostet 15 Euro im Monat. Knapp 30.500 Jugendnetzkarten verkaufte der GVH bislang bei gut 26.600 Seniorennetzkarten. Dazu kommen aber noch rund 2050 Senioren und Seniorinnen, die aktuell kostenfrei im ersten Abgabetauschjahr den öffentlichen Nahverkehr nutzen. In Spitzenzeiten waren es über 4000 Senioren.
Gut für den GVH: Viele Senioren und Seniorinnen schließen im Anschluss an das kostenfreie erste Jahr ein ÖPNV-Abo ab, bleiben Bus und Bahn also erhalten. Ende 2022 waren von den insgesamt 4017 Teilnehmenden gleich 3111 Neukunden im GVH.
Zum Erfolg der Seniorennetzkarte tragen nach Einschätzung des Verkehrsdezernenten zwei wesentliche Faktoren bei. Erstens: Die Vereinfachung des Angebots durch den Wegfall bisher notwendiger Tarifkenntnisse, weil die Karte eine verbundweite GVH-Gültigkeit besitzt. Zweitens: Der Preis von aktuell 31 Euro als Monatskarte und 26,40 Euro monatlich im Abo, beides liege noch unterhalb des Deutschlandtickets. Das allerdings hat keine räumliche Beschränkung wie die Seniorennetzkarte.
Aber: „Senioren und Seniorinnen zahlen seit Einführung der Seniorenkarte bis zu 62 Prozent weniger als vorher“, betont Ulf-Birger Franz. Das Vorgängerticket hieß „Monatskarte 63plus“. Jetzt kann die Netzkarte von Rentnern und Ruheständlern ab 60 Jahren genutzt werden, also drei Jahre früher.
Voraussetzung: Der Nutzer darf nicht mehr im Erwerbsleben stehen und muss eine Altersrente von einem Sozialversicherungsträger beziehungsweise eine Pension von einer Versorgungskasse erhalten. Er kann sich aber auch in der Freizeitphase zur Altersteilzeit befinden.