Regeln fürs Grillen im Park

HanNover. Angrillen im Grünen? Ja, aber nur unter Einhaltung der „Spielregeln“ – darauf macht die Stadt Hannover aufmerksam. Das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen ist geduldet. Zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet wird. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen stehen. Schließlich ist die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Es wird zudem dringend darum gebeten, keinen Müll zurückzulassen.Nicht erlaubt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gartendenkmalen, zum Beispiel dem Maschpark, dem Stadtpark oder dem Berggarten. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass am Altwarmbüchener See – entgegen landläufiger Meinung – das Grillen sowie das Entzünden offenen Feuers verboten sind. RED

Informationen zum Grillen im öffentlichen Raum stehen auf hannover.de, Suchwort „grillen“

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