24-mal waren Ruderboote an den Unfällen beteiligt, 22-mal Segelboote, in 13 Fällen Tretboote. In 25 Fällen gehörten die Unfallboote Vereinen, in 27 Fällen waren Boote der Verleiher von Segel- oder Tretbooten an den Unfällen beteiligt.
2021 kam es laut Stadt zudem zu einem Vorfall, bei dem sich eine Ruderin von Tretbootfahrern attackiert und bedroht fühlte. Weil die Personalien nicht dokumentiert wurden, sei eine strafrechtliche Verfolgung nicht möglich gewesen. Die tatsächliche Zahl der Unfälle ist vermutlich sogar noch höher. Rudervereine berichteten der Stadt, dass sie Vorfälle nicht gemeldet hätten, weil Ruderinnen und Ruderer beim Training in der Regel keine Mobiltelefone mit sich führten.
Um nun eine bessere Handhabe zu haben, tritt mit der neuen Maschseeordnung eine Dokumentationspflicht in Kraft. Vereine, Privatbootbesitzer und Verleiher sind dazu verpflichtet, die Personalien der Nutzer von Wasserfahrzeugen festzuhalten, ebenso den Zeitraum, in dem diese verwendet wurden.
Zudem müssen die Boote jetzt eindeutig gekennzeichnet werden, sodass eine Nachverfolgung möglich ist. Auch gilt mit der neuen Maschseeordnung die Vorschrift, dass bei einem Unfall auf dem See die Polizei verständigt werden muss.
Ein weiteres Problem, das die Unfallgefahr auf dem See erhöhte: Bisher war keine Alkohol-Promillegrenze in der Maschseeordnung festgelegt. Diese liegt mit Inkrafttreten der neuen Regeln bei 0,5 Promille. Zudem gilt neuerdings, dass Bootsführer „nicht unter Einfluss sonstiger Drogen“ stehen dürfen. Auch ist das Tragen von Kopfhörern jetzt untersagt.
Aufgenommen wurde in die Maschseeordnung auch ein Verbot, Tiere am See zu füttern. Zwar gibt es bereits Schilder, die das untersagen. Ein formales Fütterungsverbot gab es bisher aber nicht. Notwendig ist dieses aus Sicht der Verwaltung, weil sich dadurch das Wassergeflügel auf dem See stark vermehre. Die damit verbundenen Kotmengen und Futterreste hätten zur Folge, dass der Sauerstoffgehalt im Wasser abnehme. Fäulnisprozesse führten auch zur Vermehrung von Botulismusbakterien, die ein giftiges Nervengift freisetzen, das bei Enten zu Lähmungen und zum Tod führen könne.
Konkretisiert hat die Stadt auch die Regeln für das Stand-up-Paddling (SUP), das auf dem Maschsee mit Genehmigung erlaubt ist. Bisher waren die SUPs als Paddelboote geführt worden. Nun werden sie extra in der Maschseeordnung gelistet, um Missverständnisse zu vermeiden. Es bleibt aber dabei, dass auf dem See nur Hardboards eingesetzt werden dürfen. Aufblasbare SUPs sind verboten. Der Sport Club Hannover (SCH) hatte sich über „unbegrenzte Rudel von Stand-up-Paddlern“ beklagt, die „keinerlei Rücksicht auf andere Sportler nehmen“. Die Stadt machte jedoch deutlich, dass sie dieses Problem nicht sieht.
Die Grünen wollten in die Maschseeordnung zusätzlich mit aufnehmen, dass dort ab 2030 keine Boote mit Verbrennermotor mehr fahren dürfen. Sie forderten außerdem, dass die Stege weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, und setzten sich dafür ein, dass Boote zum Schutz von Tieren und Pflanzen – außer an Stegen – drei Meter Abstand zum Ufer halten sollen. CDU, SPD und FDP lehnten diese Vorschläge jedoch ab.