Hannover.
Die Stadt Hannover weist darauf hin, dass das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen auch weiterhin grundsätzlich geduldet ist, solange die unveränderten „Spielregeln“ eingehalten werden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet wird. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen stehen. Die Holzkohle ist gründlichst zu löschen und mit dem übrigen Abfall zu entsorgen. Nicht erlaubt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten wie am Altwarmbüchener See sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Stadtpark und Berggarten). RED