Stadt Laatzen erinnert an Pflicht zur Laubbeseitigung
Grundstückseigentümer in der Pflicht: Reinigung von Geh- und Radwegen

Herbstlaub auf dem Gehweg muss von den Anliegern entfernt werden.Symbolfoto: Seda Nur Korkmaz / Pexels
Laatzen. Die Stadt Laatzen weist angesichts der herbstlichen Laubzeit auf die Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer hin. Nach der geltenden Satzung müssen Anlieger die Geh- und Radwege entlang ihrer Grundstücke von Laub, Kastanien, Eicheln, Bucheckern und anderen Verschmutzungen befreien.Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen oder Wege, gilt die Reinigungspflicht für sämtliche angrenzenden Flächen. Wo die Stadt keine Straßenreinigung übernimmt, müssen Anlieger auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte einschließlich der Seitenstreifen säubern. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese befestigt sind. Die Stadt warnt davor, Laub in die Gosse zu fegen. Dort kann es den Abfluss von Regenwasser behindern. Außerdem nehmen die städtischen Kehrmaschinen solche Laubansammlungen nicht auf. Für die Entsorgung stehen neben der Biotonne und dem eigenen Kompost auch die Wertstoffhöfe von aha zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit bietet der städtische Kompostplatz an der Hildesheimer Straße 305 in Rethen. Dieser ist montags von 7.15 bis 12 Uhr sowie vom 1. April bis 30. November zusätzlich donnerstags von 13 bis 16 Uhr geöffnet.
RED
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