Region will bezahlbaren Wohnraum gezielter fördern
Wohnungsmarktbericht zeigt steigenden Bedarf an kleinen und großen Wohnungen – Für drei neue Förderprogramme sind jährlich 9,65 Millionen Euro vorgesehen

Der Schlüssel zur neuen Wohnung bleibt für viele Menschen schwer zu bekommen. Mit drei neuen Förderrichtlinien will die Region Hannover bezahlbaren Wohnraum schaffen und die Wohnungsvergabe erleichtern.Symbolfoto: Jakub Zerdzicki
Region Hannover. Steigende Mieten, rückläufige Neubauzahlen und eine wachsende Nachfrage nach unterschiedlichen Wohnungsgrößen verschärfen die Lage auf dem Wohnungsmarkt in der Region Hannover. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen mit geringem Einkommen. Nach Angaben der Regionsverwaltung gelten 139.334 Haushalte und damit 22,6 Prozent aller Haushalte als finanzschwach. Mit drei neuen Förderrichtlinien will die Region die Schaffung und Vermittlung bezahlbarer Wohnungen verbessern. Dafür sind jährlich rund 9,65 Millionen Euro vorgesehen.Grundlage der neuen Förderstrategie sind ein erstmals erstellter Wohnungsmarktbericht und das Sozialmonitoring 2026. Demnach ist die Bevölkerung der Region zwischen 2014 und 2024 um mehr als 57.000 Menschen beziehungsweise rund fünf Prozent gewachsen. Besonders deutlich veränderte sich die Zusammensetzung der Haushalte: Die Zahl der Einpersonenhaushalte stieg um 11,4 Prozent, die der Haushalte mit mindestens fünf Personen sogar um 17,3 Prozent. Damit wächst sowohl der Bedarf an kleinen Wohnungen als auch an größeren Familienwohnungen. Durch die alternde Bevölkerung werden zudem mehr barrierearme und altersgerechte Wohnungen benötigt.

„Wir haben nicht nur ein Mengenproblem, sondern zunehmend auch ein Passungsproblem auf dem Wohnungsmarkt“, erklärt Sozialdezernentin Anne Spiegel. Entscheidend sei nicht allein die Zahl der Wohnungen. Sie müssten auch dort verfügbar sein, wo sie gebraucht würden, die passende Größe haben und bezahlbar sein.

Die Region setzt deshalb mit ihren neuen Förderrichtlinien an drei Stellen an. Zunächst sollen Städte und Gemeinden bereits bei der Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten finanzielle Unterstützung erhalten. Gefördert werden unter anderem Planungen, Beratungen und der Erwerb geeigneter Grundstücke. So sollen Baulücken genutzt, bestehende Flächen dichter bebaut und nicht mehr benötigte Gebäude für Wohnzwecke umgenutzt werden können.

Die zweite Richtlinie unterstützt unmittelbar die Schaffung neuer Sozialwohnungen. Neben Neubauten können auch Erweiterungen und Umbauten bestehender Gebäude gefördert werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Wohnungsgenossenschaften, Stiftungen, Baugemeinschaften, Vereine und kommunale Wohnungsunternehmen. Auch kleinere Projekte und besondere Wohnformen sollen berücksichtigt werden. Die Bindungsdauer beträgt in der Regel 35 Jahre.

Mit der dritten Richtlinie will sich die Region zusätzliche Benennungs- und Besetzungsrechte an neu gebauten, landesgeförderten Wohnungen sichern. Dadurch sollen Städte und Gemeinden gezielter Menschen berücksichtigen können, die trotz Wohnberechtigungsschein besondere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben. Dazu gehören beispielsweise Wohnungslose, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Frauen und Kinder nach Gewalterfahrungen.

Die drei Förderrichtlinien sind Teil der im April 2026 beschlossenen Weiterentwicklung des regionalen Wohnraumförderprogramms. Die Regelung zum Erwerb zusätzlicher Belegungsrechte ist bereits am 6. Oktober in Kraft getreten. Die beiden anderen Richtlinien sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten. RED

Weitere Informationen bietet die Region unter hannover.de/sozialplanung-rh sowie im Wohnungsmarktbericht unter hannover.de/rh20230316h.

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