Der Gesetzentwurf weist den Kommunen feste Budgets zu. Dabei berücksichtigt das Land sowohl die Einwohnerzahl als auch die Finanzkraft. Gemeinden und Samtgemeinden erhalten zusätzlich einen festen Sockelbetrag. Die Kommunen können selbst entscheiden, welche ihrer Infrastrukturprojekte sie mit dem Geld finanzieren. Einen eigenen finanziellen Anteil müssen sie dabei nicht leisten. Wofür das Geld konkret genutzt werden soll, ist noch nicht bekannt. Da dies auch erst ein Entwurf ist, können die Kommunen noch nicht final mit dem Geld planen.