Höhere Voraussetzungen bei den Pflegegraden 1 und 2 sowie eine strengere Begutachtung: Wird der Gesetzesentwurf so, wie die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ihn plant, umgesetzt, kann es zu Verschlechterungen für Pflegebedürftige kommen. „Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Sollte der Referentenentwurf jedoch in dieser Form umgesetzt werden, könnten insbesondere Menschen betroffen sein, deren Bewertung nur knapp oberhalb der derzeitigen Schwellenwerte liegt“, sagt Frank Rethmeier, Rechtsanwalt und Leiter des Sachgebiets Sozialrecht beim SoVD in Niedersachsen.
Diejenigen, die bereits einen Pflegegrad haben, müssen sich keine Sorgen machen. „Wer bereits nach dem bis Ende des Jahres geltenden Recht einen Pflegegrad erhalten hat, soll diesen nicht allein aufgrund der geplanten höheren Schwellenwerte verlieren. Eine Herabstufung oder Aufhebung kann aber weiterhin in Betracht kommen, wenn sich die tatsächliche Pflegesituation wesentlich verbessert hat“, erläutert der Rechtsanwalt und ergänzt: „Betroffene, die schon einen Pflegegrad haben, sollten jetzt überlegen, ob eventuell eine Höherstufung infrage kommt.“
Dabei kann der SoVD Ratsuchende in seinen rund 50 Beratungszentren in ganz Niedersachsen unterstützen. „Wir helfen gerne bei der Beantragung und besprechen auch, ob sich ein Antrag auf eine Höherstufung lohnt“, so Rethmeier. Eine Übersicht über die SoVD-Beratungszentren gibt es im Internet unter www.sovd-nds.de. Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen steht der Verband auch telefonisch unter (0511) 65610722 zur Verfügung.