Das kann später Vorteile bei der Rente haben, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend gemeldet.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter
www.rentenblicker.de.