Üstra: Alkohol- und Rauchverbot ausgeweitet

Region. Seit Jahresbeginn gilt auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen im Üstra-Verbundgebiet ein Alkohol- und Rauchverbot. Untersagt sind sowohl der Konsum als auch das Mitführen alkoholischer Getränke in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen. Zudem ist das Rauchen von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten sowie Cannabisprodukten aller Art verboten. Mit der Anpassung werden die oberirdischen Hochbahnsteige in bereits bestehende Regelungen einbezogen. Diese gelten weiterhin unverändert in den Fahrzeugen, in Tunnelstationen sowie in entsprechend gekennzeichneten Bereichen. Ausgenommen sind Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen, da diese häufig nicht eindeutig abgegrenzt sind. Hier bittet die Üstra darum, dass Rauchende Rücksicht auf ihre Mitmenschen nehmen. Nach Angaben der Üstra reagiert das Verkehrsunternehmen mit der Ausweitung auf wiederkehrende Bitten von Fahrgästen sowie Wünsche aus der Regionspolitik. Ziel ist es zudem, einen gepflegteren Gesamteindruck der Bahnsteige zu erreichen und den Reinigungsaufwand zu reduzieren.
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