In den Straßen, in denen keine städtische Straßenreinigung durchgeführt wird, erstreckt sich die Reinigung bis zur Mitte der Straße. Zur Straße gehört auch der Seitenstreifen, unabhängig von der Art der Befestigung.
Oftmals wird übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum grenzt. Irrtümlich wird angenommen, dass nur die Seite des Zugangs zum Haus zu reinigen ist. Die Reinigung muss jedoch an allen Seiten, an denen das Grundstück an öffentliche Wege oder Straßen grenzt, durchgeführt werden. Keinesfalls darf das Laub in die Gosse gekehrt werden, da Laub den Wasserabfluss in der Gosse hemmt und Straßen überspült werden können. Die Kehrmaschine nimmt in die Gosse gekehrtes Laub nicht auf.
Das anfallende Herbstlaub kann mit dem normalen Grünabfall in der Biotonne, auf dem eigenen Kompost, den Wertstoffhöfen von aha oder auf dem Kompostplatz der Stadt Laatzen, Hildesheimer Straße 305 in Rethen entsorgt werden. Dieser ist montags von 7.15 bis 12 Uhr und vom 1. April bis 30. November donnerstags von 13 bis 16 Uhr geöffnet.