Die Schmutzwassergebühren steigen von 2,72 Euro auf 3,22 Euro pro Kubikmeter. Eine dreiköpfige Familie wird dafür dann bei durchschnittlichem Verbrauch rund 60 Euro mehr im Jahr zahlen. Das hat der Betriebsausschuss einstimmig so beschlossen. Der Rat der Stadt muss nicht mehr zustimmen. Grund für die Erhöhungen sind die aufgebrauchten Überschüsse in dem Bereich. Kommunen müssen immer so kalkulieren, dass große Überschüsse und Unterdeckungen vermieden werden. Aus den Jahren 2022 und 2023 hatte die Stadt bei der Entsorgung des Niederschlagswassers einen Überschuss von rund 350.000 Euro, der Ende 2025 aber nahezu aufgebraucht sein wird. Deshalb muss die vor zwei Jahren gesenkte Gebühr jetzt wieder angehoben werden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass dies jetzt ungefähr kostendeckend ist und nicht erneut so große Überschüsse entstehen. Auch der Überschuss für die Entsorgung des Schmutzwassers in Höhe von 59.000 Euro ist Ende 2025 aufgebraucht.
Die gestiegenen Sach- und Personalkosten für die Abwasserentsorgung fallen moderater aus. Die Personalkosten der Stadt sollen aufgrund von Tariferhöhungen von 688.000 Euro auf 706.000 Euro im nächsten Jahr steigen. Das entspricht etwa den jährlich üblichen Steigerungen in dem Bereich. Die Personalkosten entfallen dabei zu 72,9 Prozent auf die Schmutzwasserentsorgung, zu 26,5 Prozent auf die Niederschlagswasserentsorgung und zu 0,6 Prozent auf die Entsorgung von Fäkalschlamm. Die externen Sachkosten unter anderem zur Entsorgung von Klärschlamm und der Abwasserabgabe an die Region Hannover sollen von 756.000 Euro auf 806.000 Euro steigen. Hier entfallen 91,7 Prozent auf das Schmutzwasser und 8,3 Prozent auf das Niederschlagswasser. Die Gebühr für das Niederschlagswasser wird anhand der bebauten, überbauten und befestigten Grundstücksflächen bemessen, von denen aus der Regen in die öffentlichen Anlagen fließt. In Pattensen sind das rund 1,85 Millionen Quadratmeter. Davon übernimmt die Stadt die Kosten für die öffentlichen Gebäude in einem Umfang von 58.000 Quadratmetern und für die öffentlichen Verkehrsflächen von 650.000 Quadratmetern. Der Rest entfällt auf private Gebäude.