Gerade im Grenzgebiet zu Kommunen, die keine oder weniger Abgaben verlangten, sei es nun schwieriger, Gäste zu bekommen und zu halten, sagt Sven Meißner. Die Preise für seinen Campingplatz und Hotelbetrieb seien sehr knapp kalkuliert und ermöglichten kaum Spielraum. Wenn von Urlaubern plötzlich 5 Prozent Aufschlag kassiert werden müsse, falle die Erklärung dafür schwer. Zumal die Gäste – anders als bei einer Kurtaxe – keine Gegenleistungen erhielten.
Die Übernachtungen seien schon wegen der wirtschaftlichen Entwicklung rückläufig. Die Zusatzabgabe mache es nun für Betriebe wie seinen noch schwieriger, sagt Meißner. „Die Beherbergungssteuer ist ungerecht”, sagt der Gastgeber, der auf Zusatzausgaben für Software und Personalstunden verweist. „Sie kostet uns mehrere Tausend Euro.“ Statt einseitig Übernachtungen zu besteuern, hätte die verschuldete Stadt Laatzen lieber die Gewerbesteuer anheben sollen. „Daran beteiligen sich alle“.
Kritisch äußert sich auch das H4-Hotel an der Würzburger Straße. Die Einführung der Steuer habe einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich gebracht, da das Haus aufwändige Anpassungen an der Hotelsoftware habe vornehmen müssen, sagt Sprecherin Tina Birke. Und nicht nur das: „Die Bettensteuer ist für die Gäste eine zusätzliche finanzielle Belastung in ohnehin herausfordernden Zeiten.“
„Ich habe Kunden verloren, die in Nachbargemeinden gewechselt haben“, berichtet Ulrike Haase vom gleichnamigen Hotel in Grasdorf. Darunter sei ein Stammkunde mit einem Auftragsvolumen von 18.000 Euro gewesen. Nachdem Haase frühzeitig Messeleute, Schulungsanbieter und weitere Gäste, die Reservierungen vornehmen, über die bevorstehende neue Steuer informiert hatte, stornierte der langjährige Großkunde nach ihren Worten seinen Auftrag und ging nach Sarstedt. Was den Betrieb in Grasdorf besonders schmerzt: Der Kunde hätte die 5 Prozent als Frühbucher doch noch nicht zahlen müssen, weil die Stadt ihre Kriterien noch änderte.
Hintergrund: Laatzens Rat hatte die Beherbergungssteuer im November 2023 mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 beschlossen – später dann aber einen Stichtag eingeführt, von dem Frühbucher profitieren. In einer Mitteilung zur Bettensteuer vom 16. Februar hatte es noch geheißen: „Die Steuer gilt ab dem Stichtag für sämtliche Übernachtungen von Privatpersonen und Geschäftsreisenden im Stadtgebiet – unabhängig von dem Zeitpunkt der Buchung.“ Ende Juni vergangenen Jahres teilte die Stadt in einer neuerlichen Information dann mit, die Steuer gelte lediglich „für sämtliche nach dem 1. April 2024 gebuchten Übernachtungen“. Stammgäste, die vorher bereits frühzeitig reserviert hatte, waren also ausgenommen.„Ich weine nicht, aber ich dachte: Man dreht bald durch“, sagte Haase. Die Kommunikation der Stadt sei nicht gut gelaufen. Die Verwaltung gibt zu, dass es unterschiedliche Verlautbarungen gab, bezeichnet die Einführung der Beherbergungssteuer aber auch als „Prozess“.
Nach der Mitteilung im Februar habe es Rückfragen gegeben, sagt Stadtsprecherin Ilka Hanenkamp-Ley. Um den Betrieben angemessen Zeit zu geben, sich auf die Satzungsänderung und ihre Folgen einzustellen, habe man schließlich noch einmal nachgearbeitet. Auf den 1. April als Stichtag für Frühbucher sei die Wahl gefallen, weil er abrechnungstechnisch für die Betriebe passend sei.
Und was bringt die Sondersteuer Laatzen finanziell? In den letzten beiden Quartalen 2024 nahm die Stadt damit rund 163.400 Euro ein. Im ersten Halbjahr 2025 summieren sich die Erträge auf 261.200 Euro. Die Diskrepanz zu den einst veranschlagten Mehreinnahmen von jährlich einer Million Euro erklärt die Stadt damit, dass erst die Hälfte der 172 erfassten Übernachtungsbetriebe die Bettensteuer abführe. Bei 84 Betrieben in Laatzen stehe dies noch aus.
Bisher sei die Stadt kulant gewesen und habe ausschließlich Erinnerungen verschickt, wenn Steuererklärungen fehlten, so die Stadtsprecherin. „Künftig sind für diese Fälle Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen.“ Ergänzend werde zudem ein Konzept zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen entwickelt.
Welchen Personalaufwand muss Verwaltung betreiben? Eine Mitarbeiterin kümmere sich um die Veranlagung der Beherbergungssteuer, heißt es. Eine vorhandene Stelle sei für Aufgabenteile wie Ordnungswidrigkeitsverfahren und Stundungen aufgestockt worden.
Was sich Betriebe wie das H4 wünschen? „Dass die Auswirkungen der Bettensteuer auf Betriebe und Gäste langfristig evaluiert und mögliche Alternativen geprüft werden“, sagt Hotelsprecherin Birke.